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Dezember 12/2000
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MINISTERIUM FÜR FAMILIE, SENIOREN, FRAUEN UND JUGEND

Mehr Geld für Gewaltbekämpfung

(hh) Eine Erhöhung der Mittelansätze um knapp 41,13 Millionen DM kann der Etat des Familienministeriums nach der Bereinigung gegenüber dem Regierungsentwurf verbuchen. Mit einem Ausgaberahmen von 10,76 Milliarden für 2001 ergibt sich gegenüber 10,97 Milliarden DM im laufenden Haushalt eine Einsparung um rund 204 Millionen DM.

Einzelplan 17

Der Bundestag hat das Etatvolumen um 66,2 Millionen DM angehoben und gleichzeitig Kürzungen in Höhe von etwa 25,1 Millionen DM vorgenommen. Um 30 Millionen DM erhöht wurden in der Titelgruppe für Maßnahmen der Jugendpolitik die Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für Aufgaben der freien Jugendhilfe, insbesondere zugunsten der nachhaltigen Bekämpfung von Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit. Weitere jeweils 5 Millionen DM stellte der Haushaltsausschuss im Rahmen zweier neuer Titel für die Förderung von Modellprojekten zur Beratung, Ausbildung und Unterstützung von Initiativen gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern sowie von Modellprojekten zur Beratung von Opfern bzw. potentiellen Opfern rechtsextremer Straf- und Gewalttaten in den neuen Ländern bereit.

Um 25 Millionen DM auf nunmehr 6,925 Milliarden DM (2000: 7,1 Milliarden DM) angehoben wurde der Ausgabeansatz für die Leistung von Erziehungsgeld. Dieser Mehrbedarf soll durch Kürzungen verschiedener Titel im Kapitel des Bundesamtes für den Zivildienst erwirtschaftet werden. Ein damit im Zusammenhang stehender Änderungsantrag der CDU/CSU-Fraktion ( 14/4740), die Ausgaben für Zivildienstleistende durch eine Steigerung um 59,85 Millionen DM auf dem Niveau des Jahres 2000 zu belassen, fand keine Mehrheit. Abgelehnt wurde auch ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion ( 14/4741), für emanzipatorische Jugendarbeit 15 Millionen DM mit einer Laufzeit von drei Jahren einzustellen, davon 5 Millionen DM im Jahr 2001 ( 14/4000-Epl17, 14/4516, 14/4521, 14/4522, 14/4523).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0012/0012029b
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