Jutta Witte
Vorreiterrolle für Darmstadt
Hessen: Hochschulgesetzgebung
Mit einem eigenen Gesetz will das Land Hessen der Technischen
Universität (TUD) in Darmstadt weitgehende Autonomierechte
einräumen. "Mit dem TUD-Gesetz setzt sich Hessen an die Spitze
der Hochschulreform in der Bundesrepublik Deutschland", betont
Wissenschaftsminister Udo Corts. Künftig als Körperschaft
des öffentlichen Rechts organisiert solle die TUD, basierend
auf Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschule "alle
wesentlichen Fragen ihrer Entwicklung selbst entscheiden".
Zu den neuen Befugnissen der Modellhochschule gehören das
Berufungsrecht, die Ausübung von Bauherreneigenschaften, eine
eigene Prüfungsordnung und erweiterte Rechte zur Gründung
eigener Unternehmen. Neu berufene Professoren sollen in Zukunft
nicht mehr verbeamtet werden, das heißt, über ihr
Salär kann frei verhandelt werden. Das neue Gesetz soll
außerdem die Stellung des Hochschulrates stärken, der die
Funktion eines "Aufsichtsrates" ausüben soll.
Alle organisatorischen Entscheidungen innerhalb der Hochschule -
Satzung, Budgetplanung und interne Zielvereinbarungen - trifft das
Präsidium. Die Richtlinienkompetenz soll beim
Hochschulpräsidenten liegen, der künftig auch bei
Berufungen das letzte Wort haben soll.
"Gut gerüstet" fühlt sich Johann-Dietrich Wörner
für die neuen Herausforderungen. Der amtierende
TUD-Präsident verweist auf das jetzt schon eigene Profil der
Darmstädter Hochschule, den seit 1993 bestehenden
Globalhaushalt und die bereits entwickelten Instrumentarien zur
Qualitätssicherung. "Autonomie ist nicht der Start der
Beliebigkeit", betont Wörner allerdings. Ziel sei vielmehr ein
stärkerer Wettbewerb um "Köpfe und gute Lehr- und
Forschungsergebnisse".
Chancen wie Risiken sehen die Sozialdemokraten in dem
Gesetzentwurf. Das Prinzip der "demokratisch legitimierten
Gruppenuniversität" müsse gewahrt werden, warnt der
hochschulpolitische Sprecher der Fraktion, Michael Siebel. Das
TUD-Gesetz, das noch vor der Sommerpause verabschiedet und zum
ersten Januar 2005 in Kraft treten soll, wurde im hessischen
Landtag von allen Fraktionen begrüßt.
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