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Direktzahlungen sollen ab 2005 von der Produktion
abgekoppelt werden
Gesetzentwurf zur EU-Agrarreform
Verbraucherschutz. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf
(15/2553) zur Umsetzung der Reform der EU-Agrarpolitik vorgelegt,
den der Bundestag am 5. März zur weiteren Beratung an die
Ausschüsse überwiesen hat. Zur Durchführung der
EU-Vorgaben müssen eine Reihe von Gesetzen neu eingeführt
oder geändert werden. Die im Juni 2003 vom EU-Agrarrat
beschlossene Reform sieht eine umfassende Neuausrichtung der
europäischen Agrarpolitik ab 2005 vor. Ein wesentlicher
Eckpunkt ist dabei die Neugestaltung des Systems der
Direktzahlungen durch die Einführung einer einheitlichen
Betriebsprämienregelung und die damit verbundene Entkopplung
der Direktzahlungen von der Produktion. Bei der Umsetzung dieser
Regelung haben die Mitgliedstaaten einige von Optionen, unter
anderem beim Beginn und bei der Ausgestaltung der
Betriebsprämienregelung.
Einheitliche Betriebsprämienregelung
Nach dem jetzt vorgelegten Gesetz zur Durchführung der
einheitlichen Betriebsprämie soll die Entkopplung der
Direktzahlungen in Deutschland bereits zum 1. Januar 2005 in vollem
Umfang beginnen. Dabei soll eine einheitliche
Betriebsprämienregelung umgesetzt werden, die eine regionale
Durchführung auf Basis eines Kombinationsmodells mit
betriebsindividuellen und flächenbezogenen
Referenzbeträgen für die Zahlungsansprüche vorsieht,
die im Zeitablauf zu regional einheitlichen Zahlungsansprüchen
angepasst werden sollen. Die Umsetzung der Entkopplung über
ein reines System gleich hoher flächenbezogener
Zahlungsansprüche bereits zu Beginn der Neuregelung hätte
zu einer abrupten Umverteilung von Prämienvolumen zwischen den
Betriebsinhabern geführt und die Gefahr struktureller
Brüche beinhaltet, heißt es in der Begründung. Um zu
große Umverteilungen zu vermeiden, soll zudem im Rahmen der
Verteilung des Prämienvolumens auf die Regionen nur ein Teil
der historisch bedingten Unterschiede zwischen den Regionen
ausgeglichen werden.
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik wird die
Gewährung von Direktzahlungen unter anderem an die Einhaltung
von Vorschriften über den Umweltschutz, die Lebensmittel- und
Futtermittelsicherheit, die Tiergesundheit und den Tierschutz sowie
an die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in gutem Zustand
gebunden. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, können
die Direktzahlungen teilweise oder ganz entzogen werden. Das hierzu
eingeführte Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz regelt die
Kontrolle dieser Verpflichtungen.
Mit dem Gesetzentwurf soll zudem die Verpflichtung zur
Einrichtung eines Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
(InVeKoS) in nationales Recht umgesetzt werden. Das InVeKoS soll
dabei eine elektronische Datenbank, ein System zur Identifizierung
landwirtschaftlicher Parzellen, zur Registrierung von
Zahlungsansprüchen und zur Erfassung jedes Betriebsinhabers
umfassen, der einen Beihilfeantrag stellt. Der automatische
Abgleich soll dabei der bundesweiten Vereinheitlichung und dem
Datenaustausch zwischen Länder- und Bundesstellen dienen.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf das nationale
Modulationsgesetz zum Jahresende aufgehoben, da mit der
Einführung einer EU-weiten obligatorischen Modulation ab 2005
das Gesetz nicht mehr erforderlich sei. Die für den Bund und
die Länder entstehenden Kosten sind nach Angaben der Regierung
noch nicht genau zu quantifizieren.
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