|
|
rab
Erneuerbare-Energien-Novelle senkt Vergütung
für Windenergie-Strom
Regierung erwidert dem Bundesrat
Umwelt. Mit der Erneuerbare-Energien-Novelle (15/2539) der
Bundesregierung wird die Vergütung von Strom aus Windenergie
an Land abgesenkt. Darauf weist die Regierung in ihrer
Gegenäußerung (15/2593) hin, die sie zur Stellungnahme
des Bundesrates vorgelegt hat. Der Entwurf sehe eine jährliche
Degression der Vergütungssätze in allen Sparten für
Neuanlagen vor. Damit würden anspruchsvolle Anreize dafür
gegeben, die Kosten zu senken und die Wirkungsgrade zu
erhöhen.
Ziel sei es, so die Regierung, die erneuerbaren Energien
mittelfristig wettbewerbsfähig zu machen. Weiter heißt
es, wenn die Preise für konventionellen Strom in den
nächsten Jahren weiter steigen, verringere sich der
Preisunterschied zwischen konventionellem Strom und Strom aus
erneuerbaren Energien. Diese Tendenz verstärke sich durch die
degressiv ausgestalteten Vergütungssätze.
Mit der Änderung der Ausgleichsregelung für
energieintensive Unternehmen würden die Voraussetzungen
für die Inanspruchnahme abgemildert, heißt es weiter.
Derartige Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen,
konnten bisher bei einem Stromverbrauch von 100 Gigawattstunden und
einem Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung
von 20 Prozent mit einer Entlastung rechnen. Diese Werte wurden nun
auf zehn Gigawattstunden bzw. 15 Prozent gesenkt.
Die Regierung ist davon überzeugt, dass dadurch erheblich
mehr stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes von der
Entlastung der Kosten des Erneuerbar-Energien-Gesetzes profitieren.
Sie schreibt, ihr Gesetzentwurf berücksichtige somit Bedenken
der Länderkammer. Ziel sei es, den Anteil der erneuerbaren
Energien an der Energieversorgung im Interesse der Sicherheit
endlicher Energieressourcen und im Hinblick auf den Umwelt- und
Klimaschutz deutlich zu steigern. So solle der Anteil der
erneuerbaren Energien bis zur Jahrhundertmitte auf rund die
Hälfte des bundesweiten Energieverbrauchs ausgeweitet werden.
Für das Jahr 2020 haben sich die Koalitionsfraktionen
vorgenommen, den Anteil dieser Energien auf 20 Prozent zu
erhöhen.
Zurück zur
Übersicht
|