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Regierung weist Bundesratskritik ab
Brüsseler Vorgaben zur
Gentechnik
Verbraucherschutz. Überwiegend zurückgewiesen hat hat
die Regierung in einer Unterrichtung (15/2597) die vom Bundesrat in
seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Durchführung von
EU-Verordnungen auf dem Gebiet der Gentechnik und zur Änderung
der Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung
(15/2520) formulierten Vorschläge.
Die EU-Verordnungen betreffen die Zulassung von gentechnisch
veränderten Lebens- und Futtermitteln, die
Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch
veränderten Organismen und hieraus hergestellten Lebens- und
Futtermitteln sowie den grenzüberschreitenden Transport von
gentechnisch veränderten Organismen.
Der Bundesrat hatte unter anderem bemängelt, dass das
geplante Gesetz den Ländern umfangreiche Vollzugs- und
Überwachungsaufgaben zuweise, und die Regierung gebeten,
für einen geordneten Vollzug mit "vertretbarem Aufwand" zu
sorgen. Dazu schreibt die Regierung, die Verordnungen stellten
zwingendes EU-Recht dar, das Bundesgesetzen gleichstehe und von den
Ländern auszuführen sei. Die Vollzugs- und
Überwachungsaufgaben resultierten deshalb nicht aus dem
vorliegenden Gesetzentwurf, sondern bestätigten lediglich die
geltende Rechtslage.
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