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Erstinvestitionen weiter fördern
Ostdeutschland
Finanzen. Erstinvestitionen in Betrieben des verarbeitenden
Gewerbes und der produktionsnahen Dienstleistungen in
Ostdeutschland sollen über das Jahr 2004 hinaus gefördert
werden können. Dazu hat der Bundestag am 4. März einen
Entwurf des Bundesrates für ein Investitionszulagengesetz 2005
(15/2249) einstimmig in geänderter Fassung angenommen. Er
folgte dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses vom Vortag
(15/2605).
Gefördert werden können Investitionen, die nach der
Verkündigung des Gesetzes, voraussichtlich Mitte dieses
Monats, und vor 2007 begonnen und nach 2004 und vor 2007 beendet
worden sind. Eine Beendigung ist auch noch 2007 möglich, wenn
zuvor schon Teilherstellungskosten entstanden sind oder im Falle
eines Kaufs Teillieferungen vorgenommen wurden. Besonders
förderungsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, alle nach 2003 begonnenen
förderwürdigen Investitionen einzubeziehen, was die
EU-Kommission nicht genehmigt hätte. Daher hatte die Koalition
im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht, der zwar dazu
führt, dass in den ersten zweieinhalb Monaten dieses Jahres
begonnene Investitionen nicht gefördert werden können,
dafür aber ein Investitionsstau aufgrund einer
beihilferechtlichen Prüfung durch Brüssel vermieden
werde. Die Union hatte sich beim Änderungsantrag
enthalten.
Geändert hatte der Ausschuss auch, dass
Nutzungsüberlasser, die nicht dem verarbeitenden Gewerbe
angehören oder produktionsnahe Dienstleistungen erbringen, die
Investitionszulage nur erhalten, wenn sie in vollem Umfang auf das
Nutzungsentgelt angerechnet worden ist. Ferner hatte der Ausschuss
eine Vorschrift gestrichen, die zu einer Förderlücke bei
2004 bestellten und gelieferten, aber erst 2005 betriebsbereiten
Investitionsgütern geführt hätte. Das Gesetz
führt im Jahr 2006 zu Steuermindereinnahmen von 360,7
Millionen Euro.
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