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Das Parlament
Nr. 52-53 / 20.12.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

Volker Koop
* Normen- und Wertevermittlung statt zu früher Bestrafung
Senkung der Strafmündigkeit ohne Chance

Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland schuldunfähig, so will es das Strafgesetzbuch. Die uneingeschränkte Strafunmündigkeit eines Kindes bedeutet ein absolutes Prozesshindernis, und daran hat auch die Tatsache nichts geändert, dass Kinder immer "frühreifer" werden. Zu Kaisers Zeiten konnten Kinder zwar bereits mit der Vollendung des 12. Lebensjahres strafrechtlich belangt werden, doch gilt in Deutschland - mit Ausnahme während der Nazizeit - seit 1923 das magische Alter von 14 Jahren. Es ist unverkennbar, dass viele sich dieses zunutze machen. Die "Organisierte Kriminalität" setzt für Straftaten häufig gezielt Kinder ein, und der berühmt-berüchtigte "Fall Mehmet" zeigt, dass einige wenige Kinder die Strafunmündigkeit in ihr Verhalten ganz bewusst einbeziehen. ... mehr

Robert Luchs
* Dünne Luft für Rentenkassen
Wird das Tafelsilber verscherbelt?

Ursula Engelen-Kefer zeigt sich verständnisvoll: Jede Regierung, gleich welcher Couleur, sei zu einer tendenziell optimistischen Beurteilung der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung geradezu verpflichtet. Klafften aber Anspruch und Wirklichkeit wieder einmal auseinander, dann habe die gesetzliche ... mehr

Ines Gollnick
* Der Zuhörer: Swen Schulz
Parlamentarisches Profil

Fragen nach einer Selbsteinschätzung bergen für Interviewer so ihre Risiken. Der Sozialdemokrat Swen Schulz nennt als eine seiner Stärken: "Gesprächsfähigkeit, man muss mal auf Empfang stellen können, nicht nur auf Senden." Schulz hat nach mehr als zwei Jahren im Deutschen Bundestag auf ... mehr