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Das Parlament
Nr. 52-53 / 20.12.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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wol

Union und Koalition wollen freiwillige Quote für deutsche Musik

Getrennte Anträge vorgelegt

Kultur und Medien. Für eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hörfunksender zur Förderung von Musik aus Deutschland treten die Union und die Regierungsfraktionen in getrennten Anträgen (15/4495, 15/4521) ein. SPD und Bündnis 90/Die Grünen gehen dabei auf die öffentliche Diskussion über die Forderung nach einer Quote für Pop- und Rockmusik aus Deutschland ein. Diese Debatte zeige, dass sowohl im öffentlich-rechtlichen Hörfunk als auch bei den privaten Sendern die Vielfalt in diesem Bereich nicht gewährleistet sei. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, dass Quotierungen eine positive Wirkung haben können. Für die Union sind darüber hinaus auch wirtschaftliche Aspekte von Bedeutung.

Die deutsche Musikbranche befinde sich in einer schwierigen Phase und müsse über mehrere Jahre hinweg starke Umsatzeinbrüche von mehr als 20 Prozent hinnehmen. Daher sei eine stärkere Förderung von Produktionen aus Deutschland notwendig. Im Einzelnen wendet sich die Union an die Länder: Diese sollten sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die freiwillige Verpflichtung der Sender einsetzen.

An die Bundesregierung richtet die Union die Forderung, im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Möglichkeiten den Stellenwert von Musik aus Deutschland "im Sinne deutscher Musiker" zu fördern. Dies gelte auch für die auswärtige Kultur- und Bildungspolitik der Regierung. Gleichzeitig solle die Regierung bei der Novellierung des Urheberrechts dem geistigen Eigentum an Musik einen stärkeren Stellenwert geben.

Die Regierungsfraktionen nennen in ihrem Antrag konkrete Zahlen für die gewünschte Quote. So solle in den Musikprogrammen ein Anteil von annähernd 35 Prozent deutschsprachiger oder in Deutschland produzierter Pop- und Rockmusik gesendet werden, wobei zur Hälfte Neuerscheinungen von Nachwuchsmusikern zu berücksichtigen seien.

Der Bundestag hat die Anträge am 17. Dezember zur weiteren Beratung an den federführenden Kulturausschuss überwiesen.

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