Den Blick stärker auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen richten
08.08.01 Ina Lenke,
F.D.P.-Fraktion
ina.lenke@bundestag.de
In den letzen Monaten sind Pläne für ein
Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft auf allen
gesellschaftlichen Ebenen intensiv diskutiert worden. Die SPD hatte
zur Bundestagswahl 1998 ein Gleichstellungsgesetz für die
Privatwirtschaft den Wählerinnen und Wählern versprochen.
Das Gesetz sollte Unternehmer/innen verpflichten, Maßnahmen
zur Gleichstellung zu ergreifen, wie beispielsweise die Einhaltung
von Frauenförderquoten, die Förderung von Frauen in
technischen Berufen, die Bereitstellung betrieblich organisierter
oder finanzierter Kinderbetreuung. Bei Nichteinhaltung des Gesetzes
sollten Sanktionen greifen, wie der Ausschluss bei der
Auftragsvergabe von öffentlichen Aufträgen an die
Wirtschaft.
Die Bundesregierung hat schließlich ihr Vorhaben einer
gesetzlichen Regelung aufgegeben und erwartet nun von den
Unternehmen freiwillige Maßnahmen zur
Frauenförderung.
Die FDP begrüßt den Verzicht auf ein
Gleichstellungsgesetz ausdrücklich. Wir sehen in diesem Gesetz
keinen Fortschritt in Bezug auf die Gleichberechtigung von Frauen
in der Wirtschaft. Natürlich soll sich die Politik nicht aus
diesem Bereich heraus halten. Politik und Wirtschaft müssen
sich gemeinsam für mehr Frauenarbeitsplätze
einsetzen.
Der Frauenanteil in den Führungspositionen der deutschen
Wirtschaft liegt bei lediglich 11%. Das ist blamabel, besonders im
Vergleich mit unseren europäischen Nachbarn und den USA.
Selbstverständlich wollen wir, dass sich die Zahl der Frauen
in Leitungsfunktionen der Privatwirtschaft wesentlich erhöht.
Leider sind wir davon nach wie vor weit entfernt. Woran liegt es,
dass Unternehmen Frauen zögerlicher fördern als
Männer - an männlicher äCliquenwirtschaftô, an
Verkennung von Kompetenz und Geschick?
Wohl kaum. Unternehmen fürchten den Karriereknick, der nach
wie vor in vielen Frauenbiografien früher oder später
auftritt, weil sich Kindererziehung, Familienarbeit und Beruf,
geschweige denn Karriere, nur schwer miteinander vereinbaren
lassen. Deshalb muss hier Frauenförderung ansetzen. Frauen,
Eltern, Politiker und Arbeitgeber müssen gemeinsam an der
Umsetzung des ehrgeizigen Zieles der vollkommenen Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz
arbeiten. Ein Gleichstellungsgesetz oder starre Quoten helfen nach
Auffassung der Liberalen hier nicht weiter. Die Gründe
dafür, dass Frauen und Männer besonders im Arbeitsleben
noch nicht gleichberechtigt nebeneinander stehen, sind sehr
vielfältig. Deshalb sind einfache Lösungen nicht
möglich. Mit Gesetzen wird Frauen kein guter Dienst erwiesen,
denn Zwang kann freiwillige Bereitschaft nicht ersetzen.
Darüber hinaus engt ein Gleichstellungsgesetz zusätzlich
die Handlungsspielräume vor allem für
mittelständische Betriebe ein.
Es gibt keine Patentlösung, die Gleichberechtigung schafft.
Die FDP fordert, den Blick in erster Linie zunächst
stärker auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu
richten, die für die unzureichende Gleichstellung von Frauen
im Erwerbsleben ursächlich sind. Diese liegen in den
Familienstrukturen und der Erziehungsarbeit. Durch die
Vereinbarkeit von Kind, Karriere und Beruf muss Frauen und
Männern der Weg in Führungspositionen gleichermaßen
geebnet werden. Es fehlt in Deutschland an umfassender und
vielfältiger Kinderbetreuung vom Kleinkind bis zum
Schüler. Das sind die sogenannten Rahmenbedingungen, die in
den Städten und Gemeinden verändert werden müssen,
für Kinder unter drei Jahren, für Kinder im
Kindergartenalter von drei bis sechs Jahren und für
Schulkinder. Dann erst werden Familienfrauen und ûmänner
in die Lage versetzt, Familie und Beruf miteinander zu
vereinbaren.
Die FDP will auch Änderungen im Steuerrecht.
Kinderbetreuungskosten müssen bei Arbeitnehmerinnen als
Werbungskosten und bei Selbständigen als Betriebsausgaben
absetzbar sein. Der jetzt im Bundestag beschlossene Freibetrag von
jährlich DM 3.000,- ist hier nur ein Tropfen auf dem
heißen Stein. Auch ein steuerliches Hemmnis für viele
Frauen, die wieder in den Beruf einsteigen wollen, ist die
Lohnsteuerklasse fünf; hier bleibt vom Bruttolohn durch die
hohe Steuerbelastung im Monat zu wenig im Portemonnaie. Flexiblere
Arbeitsformen, unterschiedliche Teilzeitmodelle und Telearbeit sind
nur einige Beispiele für frauenfördernde Maßnahmen
von Seiten der Unternehmen.
Ebenso ist die Ausbildung von Frauen in bislang frauenuntypischen
Berufsfeldern, z. B. in den Zukunftstechnologien oder im
gewerblich-technischen Bereich, nicht nur Aufgabe von Unternehmen.
Auch hier muss die Bildungspolitik ein Teil der Verantwortung
tragen und junge Mädchen für Technik begeistern. In
Schulen sollte frühzeitig das Interesse an solchen Berufen bei
Mädchen geweckt werden. Der geringe Anteil von Mädchen in
frauenuntypischen Ausbildungen schlägt sich in einer geringe
Quote in den entsprechenden Berufen nieder. Zu wenig Frauen in
Führungspositionen sind später die logische
Konsequenz.
Die FDP schlägt vor, Betriebe ergänzend zu
unterstützen, die über Maßnahmen der betrieblichen
Frauenförderung einen sinnvollen Beitrag zur Integration von
Frauen in das Erwerbsleben leisten. Das ist sinnvoller, als die
Gesetzeskeule zu schwingen. Die FDP begrüßt, dass die
Bundesregierung vom Plan eines Gleichstellungsgesetzes für die
Privatwirtschaft abgerückt ist; jetzt muss die Politik aber
die Rahmenbedingungen für die tatsächliche Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männer in Berufsleben
schaffen und der Wirtschaft Anreize geben, selbst tatkräftig
daran mitzuwirken.
15.08.01 Andreas
Heiermann
webmaster@hertener.de
Ich finde es schade, dass die Diskussion auf der Basis
Karrierefrauen geführt wird. Die Frauen, die nach einer
Schwangerschaft, oder aber auch nach vielen Jahren Hausarbeit, in
den alten Beruf zurückkehren wollen/müssen, erhalten
ebenfalls keine Unterstützung.
Spezielle Vorbereitungsseminare(z.B. über Volkshochschulen),
Kinderhorte, finazielle Anreize bzw. Besserstellung sind mit
Sicherheit ein guten Ansatz. Nötig sind mit Sicherheit
Sanktionen gegen Firmen, die Frauen trotz besserer Eignung, nicht
einstellen. Hier wäre die Einrichtung einer Überwachung
und einer Schiedstelle denkbar. Völlig überflüssig
sind Gremien oder Beauftragte, die von der Basis so weit entfernt
sind, wie die Erde von der Sonne!
24.08.01 Rolf Preuss
rolfpreuss.stommeln@t-online.de
Rolf Preuss An der Kopfbuche 10
( Dipl.-Ing. ) 50259 Pulheim-Sto.
20. August 2001
Tel. 02238-925081
Gleichstellung in der Privatwirtschaft
Mit der Gründung der Bundesrepublik 1949 erhielt auch das
Grundgesetzes Gesetzeskraft das die gesellschaftlichen Formen und
das Wirken der Bundesbürger regelt und ist damit
rechtsverbindlich für jeden Bundesbürger.
Laut Artikel 3 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer
gleichberechtigt und Artikel 12 ist auch die Berufsfreiheit
gewährleistet.
Dies bedeutet, daß jeder entsprechend seiner Ausbildung und
Befähigung seine Tätigkeit frei wählen kann. Einen
Unterschied nach Geschlechtern gibt es nicht. Ergänzend kann
hier noch der Artikel 9 erwähnt werden, der die
Vereinigungsfreiheit und damit das Recht zur Bildung von
Vereinigungen von, die die Förderung von Arbeit und
Wirtschaftsbedingungen zum Inhalt haben.
Mit diesem Grundgesetz ist damit keine weitere staatliche
Regulierung für das Wirken und der Berufsausübung aller
Bundesbürger erforderlich.
Jeder Bundesbürger kann damit sich um eine gehobene Stellung
für eine Tätigkeit bewerben und sich der Auswahl stellen.
Jeder Bundesbürger darf und kann eigene Unternehmen
gründen und sie unter den gegebenen Wettbewerbsbedingungen zum
Erfolg führen.
Bedingt durch die besondere Situation der Bundesrepublik in jeder
Hinsicht ist die erfolgreiche Besetzung einer gehobenen Position in
Industrie und anderen Institutionen nur durch eine
außergewöhnlichen Leistung gewährleistet.
Naturgemäß sind in der Regel um eine zu besetzende
Stellung immer mehrere Bewerber vorhanden und das zu entscheidende
Gremium entscheidet nach einer Vielfalt von Eigenschaften. Dies
sind nicht nur Zeugnisse aller Art und Empfehlungen, sondern auch
der persönliche Eindruck, das Charisma, Sympathien der
bewerbenden Person ist von Wichtigkeit. Daß auch neben
fachlichen Eigenschaften auch Sympathien gegenüber dem
Prüfgremium eine Rolle spielen, kann mit der Psychologie
begründet werden. In dem komplizierten Zusammenwirken einer
doch heute hochkomplexen Institution oder Industrieunternehmens ist
der Erfolg vorwiegend auch auf das sympathisches Empfinden der
Beteiligten untereinander darauf zurückzuführen. Fehlt
dieser Zustand oder tritt sogar eine Aversion gegenüber
anderen ein, ist ein Unternehmen zum Scheitern verurteilt, das die
Praxis längst bewiesen hat.
Personen, die diesen Auswahlprozess nicht bestanden haben,
können die Möglichkeit nutzen, sich um andere Stellen zu
bewerben oder auch ein eigenes Unternehmen zu gründen.
Weltweit hat sich diese Verfahrensweise in den freien
demokratischen Staaten zum Vorteil von gut funktionierenden
Wirtschaften und Institutionen durchgesetzt.
Es ist eine natürliche Auslese, die von allen respektiert
wird.
Sich in diesen Prozessen sich mittels irgendwelcher gesetzlicher
Regelungen einen Vorteil schaffen zu wollen, ist nur als absurd zu
bezeichnen.
Jeder aufmerksame Beobachter unserer Gesellschaft wird feststellen,
daß es eine stattliche Zahl von Frauen in vielen
Führungspositionen gibt und von diesem Personenkreis wird
keine Klage vernommen, daß sie unter Diskriminierung zu
leiden hätten. Der Existenzkampf in diesen Positionen ist
nicht leicht und muß täglich von allen Geschlechtern
gleichmaßen unter Beweis gestellt werden.
Wird nun bemängelt, daß der Frauenanteil an gehobenen
Positionen nicht dem Bevölkerungsanteil entspricht, ist nach
meiner Meinung dieser Zustand in erster Linie bei den Frauen selbst
zu suchen. Gemäß den Artikeln des Grundgesetzes kann
jede Frau ein eigenes Unternehmen gründen und die
Führungspositionen mit Frauen besetzen.
Sei es in den Parteien oder anderen Gremien, ist feststellbar,
daß nur sehr wenige Frauen daran teilnehmen und sich noch
weniger um eine Position gleich welcher Art bewerben. Auf die Frage
des mangelnden Interesse kommen die unterschiedlichsten
Entschuldigungen hervor, die nur eine Alibifunktion haben.
Der heutige Lebensstandard erfordert keinen solchen täglichen
Einsatz mehr, daß daraus ein 12-Stundentag wird und damit
endet, daß jemand geschafft abends ins Bett fällt.
Vielmehr glauben die Frauen, sie müßten auf der
Sänfte zum Führungspodest getragen werden. Auch
sogenannte vornehme Zurückhaltung führt nicht zum Ziel,
sondern nur der stetige Einsatz bringt den Erfolg.
Nicht ein Gesetz führt zum Ziel, sondern der stetige Einsatz
auf allen Feldern gepaart mit dem nötigen Fachwissen.
Wären sich alle Frauen einig, würde es eine Frauenpartei
geben, die die Mehrheit hätte und sie würden das
Geschehen in der Bundesrepublik bestimmen. Den statistisch
überwiegt der Frauenanteil. Doch solange Frauen keine
Abstimmung zum Mehrheitsbeschluß untereinander zustande
bringen und nur eifersüchtig sich gegeneinander abschotten,
wird sich nichts am Frauenanteil für höhere
Leitungsfunktionen ändern. Nur ein Mehrheitsbeschluß
einer Gruppe führt zum gewünschten Erfolg und nicht der
der Einzelkämpferin.
RolfPreuss.Stommeln@t-online.de