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Gleichstellung
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Kanzler-Konsens gegen Frauen

  08.08.01 Beitrag der PDS-Bundestagsfraktion
oder: Kein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft

Die Wirtschaft hat es wieder einmal geschafft. Wie es aussieht, wird es kein Gesetz geben. Statt dessen gibt es seit dem 3. Juli eine "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft." Gutwillige verweisen mit diesem Titel sicher auf die angestrebte Förderung. Misstrauische suchen lange nach etwas Verbindlichkeit. Alles, was darin zu finden ist, ist die Zusage, eine Empfehlung an die Arbeitgeber zur Frauenförderung auszusprechen. Böswillige lesen den letzten Abschnitt und bestellen den Trauerkranz für die Beerdigung einer reellen Chance, in den kommenden Jahren die diskriminierende Situation für Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Darin heißt es nämlich:
Solange diese Vereinbarung "erfolgreich umgesetzt wird, wird die Bundesregierung keine Initiative ergreifen, um die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf gesetzlichem Wege zu erreichen."
Was aber ist "erfolgreich"? Eine Arbeitsgruppe, die redet, plant und prüft? Ein halbes Prozent weibliche Führungskräfte mehr? Und wer bestimmt, was erfolgreich ist: Die Frauenverbände? Ministerin Bergmann? Oder nicht doch eher wieder Arbeitgeberpräsident Hundt und Kanzler Schröder?

Das deutsche Schneckentempo

Längst könnte die Wirtschaft von den hervorragend ausgebildeten, hoch motivierten und sehr qualifizierten Frauen profitieren. Tut sie aber nicht. Immer noch finden sich in den Führungsetagen kaum Frauen, liegt die Frauenerwerbstätigkeit deutlich unter der der Männer, verdienen Frauen weniger und müssen sich hauptsächlich um die Kindererziehung kümmern. In all diesen Punkten sind viele europäische Länder sowie die USA wesentlich fortschrittlicher als die Bundesrepublik. Zum Vorteil der Frauen. Und zum Nutzen der Wirtschaft.
Was zu tun sei gegen die Benachteiligung von Frauen in der Wirtschaft - darüber gibt es seit vielen Jahren eine Debatte. Die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard Schröder fand das Thema so wichtig, dass sie nach dem Wahlsieg 1998 ein Gesetz gegen die Diskriminierung versprach. Verbindliche Regelungen zur Gleichstellung in den privaten Betrieben - das sollte ein frauenpolitischer Schwerpunkt werden.

Frauendiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt

Die Gleichstellung von Frauen hat Verfassungsrang. "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. In Absatz 2 ist konkretisiert: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Dennoch sind Betriebe hinsichtlich der Gleichstellung ein weitgehend rechtsfreier Raum. Kein Gesetz untersagt ihnen die Diskriminierung von Frauen. Das schwach ausgestaltete individuelle Diskriminierungsverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches hat keine Wirkung. Wenn ein Unternehmen konsequent Männer bevorzugt und Frauen keine Chancen beim beruflichen Aufstieg gibt, bleibt das folgenlos. Jedenfalls für den Arbeitgeber.
Und obwohl der Staat also handeln muss, beschränkt sich die Bundesregierung nun doch auf die Hinnahme von Versprechen. Dabei belegen die Zahlen eindrücklich, wie die "Eigenverantwortung" der Wirtschaft in den vergangenen Jahren ausgesehen hat: ganze 200 von insgesamt drei Millionen Betrieben haben von sich aus etwas getan, etwa durch familiengerechte Arbeitszeitmodelle und betriebliche Frauenförderpläne.

Die PDS fordert ein Gesetz

Die PDS hat inzwischen einen eigenen Antrag zur "Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" in den Bundestag eingereicht. Wir wollen klare gesetzliche Regelungen. Nach unserem Konzept sollen Frauen in Bereichen, wo es wenig Frauen gibt, bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt und befördert werden - also dann und nur dann, wenn sie mindestens genauso gut wie ihre Mitbewerber sind. Sind sie es nicht, bekommen sie den Job auch nicht. Wer einen Bewerber hat, aber keine Bewerberin, darf den Mann nehmen. Wer einen Kälteanlagenbauer sucht, muss keine Krankenschwester einstellen. In Bereichen, in denen es kaum Frauen gibt, können weiterhin Männer den Zuschlag erhalten. Das ist die berühmte Quote - nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Öffentliche Aufträge sollen daran geknüpft werden, dass die Betriebe für mehr Gleichstellung sorgen. Wer Aufträge vom Staat will, muss nachweisen, dass er nicht diskriminiert. Der Europäische Gerichtshof hat das in zwei Urteilen abgesegnet. In den USA wird dieses Instrument übrigens ebenso wie die Quote seit Jahren angewendet - mit großem Erfolg für die berufliche Gleichstellung und ohne Nachteile für die Wirtschaft. Einzelne Frauen sowie Gewerkschaften und Frauenverbände erhalten die Möglichkeit, gegen Diskriminierungen zu klagen - auch das eine Neuregelung, welche die Position von Frauen stärken kann.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen von einigen Auflagen befreit und besonders unterstützt werden. Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten müssen zum Beispiel keine Gleichstellungsbeauftragte bestellen.

Frauenfreundlicher Betriebe beweisen die Machbarkeit

Ein Beispiel: die Firma Rösch aus Tübingen. Hier produzieren 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter technische Textilien für die Autoindustrie und Medizintechnik sowie Bade-, Strand- und Freizeitkleidung. Nachdem die traditionellen Arbeitszeiten immer wieder familiäre Probleme für die Beschäftigten mit sich brachten, wurde nach neuen Wegen gesucht. Mittlerweile hat die Firma 100 verschiedene Arbeitszeitmodelle, die so weit wie möglich auf die Wünsche der Beschäftigten zugeschnitten sind. Seit 1996 steht in Betriebsvereinbarung und Arbeitsverträgen ein Anspruch auf Teilzeit, Mit besonderer Sorgfalt werden Mitarbeitergespräche geführt. Devise: "100 Arbeitszeitmodelle sind 100 gelöste private Probleme." Das Ergebnis ist große Zufriedenheit auf allen Seiten. Das Unternehmen profitiert von der Flexibilität der Arbeitszeiten genauso wie die Belegschaft.
Die Firma unterhält einen betriebseigenen Kindergarten, der für die Angestellten kostenlos ist. Und der nicht einmal die Firmenkasse belastet, da er durch die Einsparungen finanziert werden kann, den der niedrige Krankenstand mit sich bringt.
Auch in der Firmenhierarchie wird viel für die Gleichberechtigung von Männern und Frauen getan. In der ersten Führungsebene beträgt der Frauenanteil über 50 Prozent, in der zweiten sind es 80 Prozent.

Neue Chance: 2010 ?

Aber selbst durch Erfahrungen wie bei Rösch lassen sich andere Betriebe nicht überzeugen. Was lediglich beweist, dass auch Unternehmerinnen und Unternehmer nicht immer wirtschaftlich handeln, sondern ebenso den tief verwurzelten Vorurteilen folgen wie viele andere.
Nur öffentlicher Protest und erheblicher Widerstand gegen den Verzicht auf ein Gesetz kann jetzt noch für die Frauen etwas bewegen. Die Gewerkschaften sind ebenso gefragt wie frauenpolitische Verbände. Wenn nichts mehr passiert, werden wir noch Jahre auf eine neue Chance warten müssen. Dann kann die Wirtschaft erst mal überlegen, dann prüfen, dann eventuell etwas ausprobieren, um dann wieder zu überlegen und zu prüfen. Und es wird viel Zeit vergehen, bis zweifelsfrei nachzuweisen ist, dass die Vereinbarung nicht erfolgreich umgesetzt worden ist. Vielleicht gibt es dann in zwei Legislaturperioden wieder ein neue Chance. Also nach 2010.

  09.08.01 Heiko Rittelmeier bundestag@crisu.de
Einerseits sind Frauen und Männer gleichberechtigt, andererseits sollen Frauen bei gleicher Qualifikations bevorzugt werden.

Wem hilft das? Niemandem. Es schürt die Unzufriedenheit und den Frust der Benachteiligten. In Kürze sind wir dann so weit, daß man für Männer eine Gleichstellung fordern muß.

Gleiche Behandlung muß das Ziel sein, bei gleichen Chancen für alle und Entscheidung ohne Ansehen des Geschlechts.
Bewußte Bevorzugung von einem Geschlecht ist weltfremd und schadet mehr als es nützt.

Die von der PDS angestrebte Lösung halte ich für völlig verfehlt.

  09.08.01 Heiko Rittelmeier bundestag@crisu.de
Einerseits sind Frauen und Männer gleichberechtigt, andererseits sollen Frauen bei gleicher Qualifikations bevorzugt werden.

Wem hilft das? Niemandem. Es schürt die Unzufriedenheit und den Frust der Benachteiligten. In Kürze sind wir dann so weit, daß man für Männer eine Gleichstellung fordern muß.

Gleiche Behandlung muß das Ziel sein, bei gleichen Chancen für alle und Entscheidung ohne Ansehen des Geschlechts.
Bewußte Bevorzugung von einem Geschlecht ist weltfremd und schadet mehr als es nützt.

Die von der PDS angestrebte Lösung halte ich für völlig verfehlt.

  12.08.01 Armin Emrich arminemrich@t-online.de
Ihre Aussagen sind zu pauschal. Hier müssen Sie differenzieren, was die einzelnen Branchen und Wirtschaftszweige betrifft.
Neben wir die sozialen Bereiche, so gibt es eine Vorrangstellung von Frauen. Ein männlicher Psychologe, Sozialarbeiter usw. muß immer zurückstehen, wenn es um die Besetzung einer neuen Stelle geht. Im öffentlichen Dienst wird dieser Vorrang bereits in der Ausschreibung eingeräumt. Dies ist sexistisch. Niemand käme auf die Idee einem Mann in ähnlicher zu bevorzugen.
Anders die Lage in naturwissenschaftlichem oder handwerklichen Bereich. Solche Berufe sind jedoch weniger von Frauen gewünscht. Frauen sind lieber Sekretärinnen als Dachdeckerinnen. Daß Dachdecker mehr verdienen als Sekretärinnen ist vorallem auch der Gefahr des Berufes geschuldet. Frauen meiden Gefahrenberufe, wundern sich dennoch weniger zu verdienen als ihre männlichen Kollegen.
Die Lösung der Erziehungsfrage liegt in dem was die CDU/CSU wünscht. Geben sie allen Kindern einen "Rucksack voller Geld" mit 1600,-- DM, damit ermöglichen Sie auch Männern bei gleichem Familieneinkommen, Erziehungsurlaub zu machen. Nach einer Untersuchung bei Bauarbeitern würden die meisten Männer zuhause bleiben, wenn nur das Familieneinkommen dadurch nicht sinkt.
Väter sind, dies wird mehr und mehr erkannt, besser als ihr Ruf.
Leider sind Trennungen und Scheidungen bei denen Kinder als Scheidungsweisen zurückbleiben an der Tagesordnung.
Setzen Sie sich für die ersatzlose Streichung des § 1671 ein. Niemand soll mehr das Recht erhalten, das alleinige Sorgerecht zu erstreiten. Die gemeinsame elterliche Verantworung soll es ohne wenn und aber geben.
Machen Sie es so wie in Neuseeland. Dort ist Beratung für elterliche Verantwortung nach der Trennung angeordnet. Das hilft.
Bei Umgangsvereitlung erhöhen Sie die Sanktion. In Frankreich kann es bis zu zwei Jahren Knast geben. Das hilft.
Wir brauchen nicht mehr Staat, sondern mehr gemeinsame elterliche Verantwortung.
Fördern Sie nicht weiter den Teil der die Macht qua Kinder hat.
Frau und Mann sind gleichberechtigt. Nicht nur in Beruf, sondern auch in Familie. Bisher sind Männer in Familienfragen erheblich benachteiligt!!
Viele Grüße Armin Emrich (Dipl. Päd.)

  14.08.01 HubertHorstmann H.Horstmann@t-online.de
Leider sind es nicht nicht die Frauen und Mütter, die diskriminiert werden, sondern die Männer und Väter.
Wären sich die Frauen den Kindern widmen dürfen, dürfen die Männer das des Tages über nicht! Begründet wird dieses immer wieder damit, das der Vater eben finazielle Aufgaben gegenüber der Familie habe. Das dabei unsere Kinder schwere Schäden davontragen, zeugt unsere BKA-Statistik. Immer wieder heisst es vor Gericht:" Mein Mandant hatte eine schwere Kindheit" Immer wieder wirkt sich das Fehlen eines Elternteiles, ob berufs- oder trennungsbedingt ist dort fast egal, fatal aus.

Neue Arbeitszeitmodelle können daher nicht nur (ein zugegeben positiver Nebeneffekt) die Frauenquote heben, sondern sie werden daduch, das unsere Väter mehr Zeit für ihre Kinder haben werden, auch viele gesellschaftliche Probleme zumindest lindern helfen!

  15.08.01 Detlef Naumann detlef.naumann@gmx.de
Hallo Leser,

Leider stelle ich immer wieder fest, dass Gleichberechtigung nur an den
Rechten der Frauen gemessen wird.

Was ist denn mit den Rechten der Männer?

Ein Familienvater, den seine Frau verläßt hat die Pflicht für Frau und Kinder zu arbeiten, das Recht seine Kinder zu sehen wird ihm nur zugebilligt, wenn die Frau auch mitspielt und was dann noch übrig
bleibt kann er zum Leben haben.

Hoffentlich nimmt sie ihm nun nicht auch noch den Job weg. Wie soll er denn dann seiner Unterhaltspflich nachkommen? Also Gleichberechtigung funktioniert eben nur, wenn sie in allen Breichen des Lebens durchgesetzt wird und vielleicht auch gegen die (Macht-) Interessen der Frauen.

Solange die Gleichberechtigung nur zum Vorteil von Frauen diskuttiert
wird, solange reden wir nicht von Gleichberechtigung.

www.vafk.de

Für die, die sich dafür interessieren wo die Gleichberechtigung ein Ende
hat.

Viele Grüße
Detlef

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Quelle: http://www.bundestag.de/dialog/forum/archiv_fam/gleichstellung/06pds
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