Kanzler-Konsens gegen Frauen
08.08.01 Beitrag der
PDS-Bundestagsfraktion
oder: Kein Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern
in der Privatwirtschaft
Die Wirtschaft hat es wieder einmal geschafft. Wie es aussieht,
wird es kein Gesetz geben. Statt dessen gibt es seit dem 3. Juli
eine "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den
Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung
der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der
Privatwirtschaft." Gutwillige verweisen mit diesem Titel sicher auf
die angestrebte Förderung. Misstrauische suchen lange nach
etwas Verbindlichkeit. Alles, was darin zu finden ist, ist die
Zusage, eine Empfehlung an die Arbeitgeber zur Frauenförderung
auszusprechen. Böswillige lesen den letzten Abschnitt und
bestellen den Trauerkranz für die Beerdigung einer reellen
Chance, in den kommenden Jahren die diskriminierende Situation
für Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Darin
heißt es nämlich:
Solange diese Vereinbarung "erfolgreich umgesetzt wird, wird die
Bundesregierung keine Initiative ergreifen, um die
Chancengleichheit von Frauen und Männern auf gesetzlichem Wege
zu erreichen."
Was aber ist "erfolgreich"? Eine Arbeitsgruppe, die redet, plant
und prüft? Ein halbes Prozent weibliche
Führungskräfte mehr? Und wer bestimmt, was erfolgreich
ist: Die Frauenverbände? Ministerin Bergmann? Oder nicht doch
eher wieder Arbeitgeberpräsident Hundt und Kanzler
Schröder?
Das deutsche Schneckentempo
Längst könnte die Wirtschaft von den hervorragend
ausgebildeten, hoch motivierten und sehr qualifizierten Frauen
profitieren. Tut sie aber nicht. Immer noch finden sich in den
Führungsetagen kaum Frauen, liegt die
Frauenerwerbstätigkeit deutlich unter der der Männer,
verdienen Frauen weniger und müssen sich hauptsächlich um
die Kindererziehung kümmern. In all diesen Punkten sind viele
europäische Länder sowie die USA wesentlich
fortschrittlicher als die Bundesrepublik. Zum Vorteil der Frauen.
Und zum Nutzen der Wirtschaft.
Was zu tun sei gegen die Benachteiligung von Frauen in der
Wirtschaft - darüber gibt es seit vielen Jahren eine Debatte.
Die rot-grüne Koalition unter Bundeskanzler Gerhard
Schröder fand das Thema so wichtig, dass sie nach dem Wahlsieg
1998 ein Gesetz gegen die Diskriminierung versprach. Verbindliche
Regelungen zur Gleichstellung in den privaten Betrieben - das
sollte ein frauenpolitischer Schwerpunkt werden.
Frauendiskriminierung ist kein Kavaliersdelikt
Die Gleichstellung von Frauen hat Verfassungsrang. "Männer und
Frauen sind gleichberechtigt." So steht es in Artikel 3 des
Grundgesetzes. In Absatz 2 ist konkretisiert: "Der Staat
fördert die tatsächliche Durchsetzung der
Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die
Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Dennoch sind Betriebe hinsichtlich der Gleichstellung ein
weitgehend rechtsfreier Raum. Kein Gesetz untersagt ihnen die
Diskriminierung von Frauen. Das schwach ausgestaltete individuelle
Diskriminierungsverbot des Bürgerlichen Gesetzbuches hat keine
Wirkung. Wenn ein Unternehmen konsequent Männer bevorzugt und
Frauen keine Chancen beim beruflichen Aufstieg gibt, bleibt das
folgenlos. Jedenfalls für den Arbeitgeber.
Und obwohl der Staat also handeln muss, beschränkt sich die
Bundesregierung nun doch auf die Hinnahme von Versprechen. Dabei
belegen die Zahlen eindrücklich, wie die "Eigenverantwortung"
der Wirtschaft in den vergangenen Jahren ausgesehen hat: ganze 200
von insgesamt drei Millionen Betrieben haben von sich aus etwas
getan, etwa durch familiengerechte Arbeitszeitmodelle und
betriebliche Frauenförderpläne.
Die PDS fordert ein Gesetz
Die PDS hat inzwischen einen eigenen Antrag zur "Gleichstellung von
Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" in den Bundestag
eingereicht. Wir wollen klare gesetzliche Regelungen. Nach unserem
Konzept sollen Frauen in Bereichen, wo es wenig Frauen gibt, bei
gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt und befördert
werden - also dann und nur dann, wenn sie mindestens genauso gut
wie ihre Mitbewerber sind. Sind sie es nicht, bekommen sie den Job
auch nicht. Wer einen Bewerber hat, aber keine Bewerberin, darf den
Mann nehmen. Wer einen Kälteanlagenbauer sucht, muss keine
Krankenschwester einstellen. In Bereichen, in denen es kaum Frauen
gibt, können weiterhin Männer den Zuschlag erhalten. Das
ist die berühmte Quote - nicht mehr, aber auch nicht
weniger.
Öffentliche Aufträge sollen daran geknüpft werden,
dass die Betriebe für mehr Gleichstellung sorgen. Wer
Aufträge vom Staat will, muss nachweisen, dass er nicht
diskriminiert. Der Europäische Gerichtshof hat das in zwei
Urteilen abgesegnet. In den USA wird dieses Instrument
übrigens ebenso wie die Quote seit Jahren angewendet - mit
großem Erfolg für die berufliche Gleichstellung und ohne
Nachteile für die Wirtschaft. Einzelne Frauen sowie
Gewerkschaften und Frauenverbände erhalten die
Möglichkeit, gegen Diskriminierungen zu klagen - auch das eine
Neuregelung, welche die Position von Frauen stärken
kann.
Kleine und mittlere Unternehmen sollen von einigen Auflagen befreit
und besonders unterstützt werden. Betriebe mit bis zu 20
Beschäftigten müssen zum Beispiel keine
Gleichstellungsbeauftragte bestellen.
Frauenfreundlicher Betriebe beweisen die Machbarkeit
Ein Beispiel: die Firma Rösch aus Tübingen. Hier
produzieren 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter technische
Textilien für die Autoindustrie und Medizintechnik sowie
Bade-, Strand- und Freizeitkleidung. Nachdem die traditionellen
Arbeitszeiten immer wieder familiäre Probleme für die
Beschäftigten mit sich brachten, wurde nach neuen Wegen
gesucht. Mittlerweile hat die Firma 100 verschiedene
Arbeitszeitmodelle, die so weit wie möglich auf die
Wünsche der Beschäftigten zugeschnitten sind. Seit 1996
steht in Betriebsvereinbarung und Arbeitsverträgen ein
Anspruch auf Teilzeit, Mit besonderer Sorgfalt werden
Mitarbeitergespräche geführt. Devise: "100
Arbeitszeitmodelle sind 100 gelöste private Probleme." Das
Ergebnis ist große Zufriedenheit auf allen Seiten. Das
Unternehmen profitiert von der Flexibilität der Arbeitszeiten
genauso wie die Belegschaft.
Die Firma unterhält einen betriebseigenen Kindergarten, der
für die Angestellten kostenlos ist. Und der nicht einmal die
Firmenkasse belastet, da er durch die Einsparungen finanziert
werden kann, den der niedrige Krankenstand mit sich bringt.
Auch in der Firmenhierarchie wird viel für die
Gleichberechtigung von Männern und Frauen getan. In der ersten
Führungsebene beträgt der Frauenanteil über 50
Prozent, in der zweiten sind es 80 Prozent.
Neue Chance: 2010 ?
Aber selbst durch Erfahrungen wie bei Rösch lassen sich andere
Betriebe nicht überzeugen. Was lediglich beweist, dass auch
Unternehmerinnen und Unternehmer nicht immer wirtschaftlich
handeln, sondern ebenso den tief verwurzelten Vorurteilen folgen
wie viele andere.
Nur öffentlicher Protest und erheblicher Widerstand gegen den
Verzicht auf ein Gesetz kann jetzt noch für die Frauen etwas
bewegen. Die Gewerkschaften sind ebenso gefragt wie
frauenpolitische Verbände. Wenn nichts mehr passiert, werden
wir noch Jahre auf eine neue Chance warten müssen. Dann kann
die Wirtschaft erst mal überlegen, dann prüfen, dann
eventuell etwas ausprobieren, um dann wieder zu überlegen und
zu prüfen. Und es wird viel Zeit vergehen, bis zweifelsfrei
nachzuweisen ist, dass die Vereinbarung nicht erfolgreich umgesetzt
worden ist. Vielleicht gibt es dann in zwei Legislaturperioden
wieder ein neue Chance. Also nach 2010.
09.08.01 Heiko
Rittelmeier
bundestag@crisu.de
Einerseits sind Frauen und Männer gleichberechtigt,
andererseits sollen Frauen bei gleicher Qualifikations bevorzugt
werden.
Wem hilft das? Niemandem. Es schürt die Unzufriedenheit und
den Frust der Benachteiligten. In Kürze sind wir dann so weit,
daß man für Männer eine Gleichstellung fordern
muß.
Gleiche Behandlung muß das Ziel sein, bei gleichen Chancen
für alle und Entscheidung ohne Ansehen des Geschlechts.
Bewußte Bevorzugung von einem Geschlecht ist weltfremd und
schadet mehr als es nützt.
Die von der PDS angestrebte Lösung halte ich für
völlig verfehlt.
09.08.01 Heiko
Rittelmeier
bundestag@crisu.de
Einerseits sind Frauen und Männer gleichberechtigt,
andererseits sollen Frauen bei gleicher Qualifikations bevorzugt
werden.
Wem hilft das? Niemandem. Es schürt die Unzufriedenheit und
den Frust der Benachteiligten. In Kürze sind wir dann so weit,
daß man für Männer eine Gleichstellung fordern
muß.
Gleiche Behandlung muß das Ziel sein, bei gleichen Chancen
für alle und Entscheidung ohne Ansehen des Geschlechts.
Bewußte Bevorzugung von einem Geschlecht ist weltfremd und
schadet mehr als es nützt.
Die von der PDS angestrebte Lösung halte ich für
völlig verfehlt.
12.08.01 Armin Emrich
arminemrich@t-online.de
Ihre Aussagen sind zu pauschal. Hier müssen Sie
differenzieren, was die einzelnen Branchen und Wirtschaftszweige
betrifft.
Neben wir die sozialen Bereiche, so gibt es eine Vorrangstellung
von Frauen. Ein männlicher Psychologe, Sozialarbeiter usw.
muß immer zurückstehen, wenn es um die Besetzung einer
neuen Stelle geht. Im öffentlichen Dienst wird dieser Vorrang
bereits in der Ausschreibung eingeräumt. Dies ist sexistisch.
Niemand käme auf die Idee einem Mann in ähnlicher zu
bevorzugen.
Anders die Lage in naturwissenschaftlichem oder handwerklichen
Bereich. Solche Berufe sind jedoch weniger von Frauen
gewünscht. Frauen sind lieber Sekretärinnen als
Dachdeckerinnen. Daß Dachdecker mehr verdienen als
Sekretärinnen ist vorallem auch der Gefahr des Berufes
geschuldet. Frauen meiden Gefahrenberufe, wundern sich dennoch
weniger zu verdienen als ihre männlichen Kollegen.
Die Lösung der Erziehungsfrage liegt in dem was die CDU/CSU
wünscht. Geben sie allen Kindern einen "Rucksack voller Geld"
mit 1600,-- DM, damit ermöglichen Sie auch Männern bei
gleichem Familieneinkommen, Erziehungsurlaub zu machen. Nach einer
Untersuchung bei Bauarbeitern würden die meisten Männer
zuhause bleiben, wenn nur das Familieneinkommen dadurch nicht
sinkt.
Väter sind, dies wird mehr und mehr erkannt, besser als ihr
Ruf.
Leider sind Trennungen und Scheidungen bei denen Kinder als
Scheidungsweisen zurückbleiben an der Tagesordnung.
Setzen Sie sich für die ersatzlose Streichung des § 1671
ein. Niemand soll mehr das Recht erhalten, das alleinige Sorgerecht
zu erstreiten. Die gemeinsame elterliche Verantworung soll es ohne
wenn und aber geben.
Machen Sie es so wie in Neuseeland. Dort ist Beratung für
elterliche Verantwortung nach der Trennung angeordnet. Das
hilft.
Bei Umgangsvereitlung erhöhen Sie die Sanktion. In Frankreich
kann es bis zu zwei Jahren Knast geben. Das hilft.
Wir brauchen nicht mehr Staat, sondern mehr gemeinsame elterliche
Verantwortung.
Fördern Sie nicht weiter den Teil der die Macht qua Kinder
hat.
Frau und Mann sind gleichberechtigt. Nicht nur in Beruf, sondern
auch in Familie. Bisher sind Männer in Familienfragen
erheblich benachteiligt!!
Viele Grüße Armin Emrich (Dipl. Päd.)
14.08.01
HubertHorstmann
H.Horstmann@t-online.de
Leider sind es nicht nicht die Frauen und Mütter, die
diskriminiert werden, sondern die Männer und Väter.
Wären sich die Frauen den Kindern widmen dürfen,
dürfen die Männer das des Tages über nicht!
Begründet wird dieses immer wieder damit, das der Vater eben
finazielle Aufgaben gegenüber der Familie habe. Das dabei
unsere Kinder schwere Schäden davontragen, zeugt unsere
BKA-Statistik. Immer wieder heisst es vor Gericht:" Mein Mandant
hatte eine schwere Kindheit" Immer wieder wirkt sich das Fehlen
eines Elternteiles, ob berufs- oder trennungsbedingt ist dort fast
egal, fatal aus.
Neue Arbeitszeitmodelle können daher nicht nur (ein zugegeben
positiver Nebeneffekt) die Frauenquote heben, sondern sie werden
daduch, das unsere Väter mehr Zeit für ihre Kinder haben
werden, auch viele gesellschaftliche Probleme zumindest lindern
helfen!
15.08.01 Detlef
Naumann
detlef.naumann@gmx.de
Hallo Leser,
Leider stelle ich immer wieder fest, dass Gleichberechtigung nur an
den
Rechten der Frauen gemessen wird.
Was ist denn mit den Rechten der Männer?
Ein Familienvater, den seine Frau verläßt hat die
Pflicht für Frau und Kinder zu arbeiten, das Recht seine
Kinder zu sehen wird ihm nur zugebilligt, wenn die Frau auch
mitspielt und was dann noch übrig
bleibt kann er zum Leben haben.
Hoffentlich nimmt sie ihm nun nicht auch noch den Job weg. Wie soll
er denn dann seiner Unterhaltspflich nachkommen? Also
Gleichberechtigung funktioniert eben nur, wenn sie in allen
Breichen des Lebens durchgesetzt wird und vielleicht auch gegen die
(Macht-) Interessen der Frauen.
Solange die Gleichberechtigung nur zum Vorteil von Frauen
diskuttiert
wird, solange reden wir nicht von Gleichberechtigung.
www.vafk.de
Für die, die sich dafür interessieren wo die
Gleichberechtigung ein Ende
hat.
Viele Grüße
Detlef