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1948 Stunde der Ministerpräsidenten

Fotografie, 1948
Konferenz der Länderchefs, im Bild: v.l. Oberbürgermeister Luese Schröder (Berlin), Innenminister Jakob Stefan (Rheinland-Pfalz), Ministerpräsident Dr. Peter Altmeier (Rheinland-Pfalz), Justizminister Adolf Süsterhenn (Rheinland-Pfalz), Staatspräsident Dr. Leo Wohleb (Baden), Senatspräsident Wilhelm Kaisen (Bremen)
© Bundesbildstelle

Vom 8. bis 10. Juli 1948 tagen die Ministerpräsidenten und Bürgermeister der Länder der westlichen Besatzungszonen im Hotel "Rittersturz" in Koblenz, um eine Stellungnahme zu den "Frankfurter Dokumenten" zu beraten. Die Zukunftsvorstellungen der Westmächte für Deutschland finden im Prinzip Zustimmung: Die deutsche Öffentlichkeit begrüßt die Bemühungen um wirtschaftliche Konsolidierung, um einen verstärkten deutschen Einfluss auf Politik und Verwaltung wie auch das Demokratiemodell westlicher Prägung. Doch will man dies für ganz Deutschland und nicht nur für einen westlichen Teilstaat.
Andererseits ist 1948 deutlich zu erkennen, dass die Sowjetunion ihre Besatzungszone mehr und mehr in ihren Machtbereich eingliedert. Dort wählt im März 1948 der zweite Volkskongress als ständiges Organ den Deutschen Volksrat, um eine Verfassung zu erarbeiten: Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gründung der DDR.

Am 24. Juni 1948 beginnt die Sowjetunion die Berlin-Blockade. Ein Rest Hoffnung bleibt 1948 allerdings noch bestehen: Ist doch durch das Potsdamer Abkommen der Weg zu einer gesamtdeutschen Wirtschaftseinheit noch offen.

In zähen Verhandlungen mit den Westalliierten erreichen die westdeutschen Ministerpräsidenten schließlich einige Modifikationen der Frankfurter Dokumente.

Um die Kluft zwischen Ost und West nicht weiter zu vertiefen, lehnen sie den Begriff "Verfassung" ab. Statt dessen soll ein "Grundgesetz" ausgearbeitet werden.

Auch eine Volksabstimmung über den Verfassungsentwurf lehnen sie ab. Es sollen vielmehr die Länderparlamente das Grundgesetz ratifizieren.

Schließlich erreichen die Ministerpräsidenten auch, dass das Grundgesetz nicht von einer vom Volk gewählten verfassunggebenden Versammlung erarbeitet wird. Für die Ausarbeitung eines Grundgesetzes als provisorische Verfassung wird statt dessen ein spezielles Gremium beauftragt: der Parlamentarische Rat.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/parlhist/streifzug/g1945/g1945_3
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