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16. Wahlperiode
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Untersuchungs-Ausschüsse

In der 16. Wahlperiode wurde bisher kein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Das Archiv der 14. und 15. Wahlperiode finden Sie in der rechten Spalte.

Auszug aus dem Untersuchungsausschussgesetz:

§ 1
Einsetzung:
(1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.
(2) Die Einsetzung erfolgt durch Beschluss des Bundestages.
(3) Ein Untersuchungsverfahren ist zulässig im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Bundestages.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/ua/
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