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1994 Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer

EU-Ausländer nehmen an einer Kommunalwahl teil
EU-Ausländer nehmen an einer Kommunalwahl teil
© dpa

Mit der Umsetzung des Maastrichter EU-Vertrages in deutsches Recht wird den in Deutschland wohnenden EU-Ausländern das kommunale Wahlrecht gewährt. Sie können ab diesem Zeitpunkt die Gemeindevertretungen mitbestimmen.
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/geschichte/wahlhist/wg1994
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