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BSPC
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Die Ostseeparlamentarierkonferenz - Geschichte, Inhalte, Ziele

Die parlamentarische Ostseekooperation geht auf das Jahr 1991 zurück, als der damalige Präsident des finnischen Parlaments, Herr Kalevi Sorsa, zu den ersten parlamentarischen Konferenzen für den Ostseeraum einlud. Die zweite Konferenz fand 1992 in Oslo statt. Bei dieser Konferenz wurde beschlossen, den Ostseerat (CBSS) zu ersuchen, für die nächste Konferenz einen Tätigkeitsbericht auszuarbeiten. Die dritte parlamentarische Konferenz fand 1994 in Warschau statt. Seitdem wurden jedes Jahr parlamentarische Ostseekonferenzen durchgeführt. Zu jeder Konferenz wurden ebenfalls vom jeweiligen Vorsitz des Ostseerates Berichte über die Tätigkeiten des Rates im Vorjahr erstellt.

Auf der Konferenz in Lübeck wurde 1998 beschlossen, die parlamentarische Zusammenarbeit durch die Einrichtung offiziellerer Strukturen zu stärken. Eine neue Geschäftsordnung wurde ausgearbeitet und im September 1999 auf der Konferenz von Mariehamn verabschiedet. Die neue Geschäftsordnung spiegelt das Ziel wider, die Konferenz als parlamentarischen Arm zur Arbeit der im Ostseerat vertretenen Regierungen einzurichten. Mit der Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung erhielt die Jahreskonferenz einen neuen Namen. Der neue Name Ostseeparlamentarierkonferenz (BSPC) befindet sich im Einklang mit den Namen und Abkürzungen anderer internationaler Organisationen im Ostseeraum.

Ihren Zielsetzungen zufolge bemüht sich die Ostseeparlamentarierkonferenz um eine Stärkung der gemeinsamen Identität des Ostseeraumes durch eine enge Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Parlamenten. Die BSPC soll politische Aktivitäten in der Region initiieren und leiten und die regionale Zusammenarbeit insbesondere mit dem Ostseerat vorantreiben. Die Parlamentarierkonferenz soll ferner ein Forum für Diskussionen und für den Informationsaustausch zwischen den Parlamenten und anderen Organisationen auf internationaler und interregionaler Ebene in der Region sein.

Die Geschäftsordnung der jährlichen Parlamentarierkonferenz sieht vor, dass der Ständige Ausschuss Programm und Tagesordnung der jährlichen Konferenz in Absprache mit dem gastgebenden Parlament festlegt. Der Geschäftsordnung zufolge sollen die Konferenzergebnisse in einer von der Konferenz verabschiedeten Resolution niedergelegt werden. Für die Beschlüsse im Plenum gilt das Konsensprinzip. Die Konferenz richtet Vorschläge und Empfehlungen an den Ostseerat, die Regierungen und Parlamente auf nationaler und regionaler Ebene sowie an supranationale Gremien und internationale Organisationen. In der Geschäftsordnung ist ebenfalls vorgesehen, wer einen ständigen Teilnehmerstatus erhält und somit zur Konferenz eingeladen wird.

Das Konzept, das der neuen Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses zugrunde liegt, besteht darin, die Präsenz der parlamentarischen Zusammenarbeit im Ostseeraum über die Jahreskonferenz hinaus spürbar zu machen. Sie ermöglicht es dem Ständigen Ausschuss auch, der parlamentarischen Zusammenarbeit eine größere Kontinuität auf einer ständigen Grundlage zu geben.

Die neue Geschäftsordnung erteilt dem Ständigen Ausschuss das Mandat, eine exekutive Funktion bei der Überwachung der Umsetzung der Schlussresolutionen und bei der Pflege von Kontakten zu anderen wichtigen internationalen Akteuren in der Region auszuüben. Der Ständige Ausschuss legt ferner die Prioritäten auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme fest und ergreift Initiativen zur Förderung der Zusammenarbeit im Ostseeraum.

Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit externen Sachverständigen ermöglicht es, zusätzliche Unterstützung für die Vorbereitung der Hauptthemen der Jahreskonferenz einholen. Im Hinblick auf eine stärkere Kontinuität der Arbeit des Ausschusses besteht ebenfalls die Option, Ad-hoc-Gruppen für andere Aufgaben einzusetzen.

Das Sekretariat der Ostseeparlamentarierkooperation befindet sich im Sekretariat des Nordischen Rates in Kopenhagen.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/internat/bspc/bspc3
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