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Auswärtige parlamentarische Beziehungen des Deutschen Bundestages

Über die Parlamentariergruppen

Die außenpolitischen Beziehungen des Deutschen Bundestages zu den Parlamenten auswärtiger Staaten werden unter anderem durch die Parlamentariergruppen gepflegt. Sie bieten eine zusätzliche Informationsquelle für Abgeordnete, stellen ein Forum zum internationalen Meinungsaustausch dar und sind ein unverzichtbares Instrument der parlamentarischen Kontrolle im außenpolitischen Bereich geworden.

Parlamentariergruppen sind weitgehend formlose interfraktionelle Zusammenschlüsse, deren Mitglieder nur Abgeordnete sein können. Eine eigene Satzung oder eine besondere Geschäftsordnung gibt es nicht. Die Abgeordneten erklären ihre Mitgliedschaft in einer oder mehreren, aber maximal fünf Gruppen freiwillig. Die Mitgliedschaft spiegelt ein besonderes Interesse an den Beziehungen zu den jeweiligen Partnerstaaten (bilaterale Parlamentariergruppen, z.B. Deutsch-Britische Parlamentariergruppe) beziehungsweise zu den Staatengruppen (regionale Parlamentariergruppen, z.B. Parlamentariergruppe ASEAN) und ihren Parlamenten wider. Oft stehen z.B. bereits bestehende persönliche Kontakte zu dem Staat, ein außenpolitisch bedeutsamer Arbeitsschwerpunkt des Abgeordneten in Berlin, die Nähe seines Wahlkreises zur Landesgrenze oder wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen aus dem Wahlkreis in den Partnerstaat der Parlamentariergruppe hinter der Entscheidung zur Mitgliedschaft.

Die ersten Parlamentariergruppen wurden in der 3. Wahlperiode (1957 - 1961) gegründet. Dazu zählten Gruppen für parlamentarische Beziehungen zu Afrika, Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan. Zwei der jüngsten Neugründungen sind die Deutsch-Südosteuropäische Parlamentariergruppe in der 14. Wahlperiode und die Deutsch-Schweizerische Parlamentariergruppe in der 15. Wahlperiode.

Parlamentariergruppen existieren in Parlamenten von Mitgliedstaaten der Interparlamentarischen Union (IPU). Die IPU wurde im Jahre 1889 gegründet. Deutschland ist dort seit 1951 vertreten. Die Bildung von Parlamentariergruppen geht auf die Initiative der IPU zurück. Damit sollten die halbjährlichen multilateralen Konferenzen der IPU um bilateralen Gesprächsmöglichkeiten ergänzt werden. Deren Ausgestaltung ist den Parlamenten freigestellt. So gibt es in der französischen Assemblée nationale ausschließlich bilaterale Parlamentariergruppen. Andere Staaten unterhalten nur wenige Parlamentariergruppen. In einigen Fällen wurden sie in Erwiderung einer entsprechenden Parlamentariergruppe im Deutschen Bundestag gegründet. Über die Arbeit der Parlamentariergruppen gibt das Generalsekretariat der IPU in Genf regelmäßig Auskunft. In der Bundestagsverwaltung unterstützt das Sekretariat der Parlamentariergruppen die Arbeit der Parlamentariergruppen.

Die Zahl der Parlamentariergruppen hat mit zunehmenden Interesse der Mitglieder des Deutschen Bundestages an außenpolitischen Themen in den vergangenen Wahlperioden stetig zugenommen. Aufgrund geopolitischer Entwicklungen hat sich auch die Zusammensetzung der Parlamentariergruppen verändert. Aus regionalpolitischen Erwägungen wurden Staaten in regionale Gruppen zusammengefasst oder neue Gruppen gegründet. Die politischen Kontakte, auch in den regionalen Gruppen, laufen aber weiterhin grundsätzlich bilateral. Aus den 28 Gruppen in der 10. Wahlperiode sind in der 11. Wahlperiode 39, im 12. Deutschen Bundestag 46, im 13. Deutschen Bundestag 45 Parlamentariergruppen sowie sechs Länderbeauftragte (u.a. für das ehemalige Jugoslawien) und in der 14. Wahlperiode 49 Parlamentariergruppen, ein Parlamentarischer Freundeskreis Bonn-Taipei und vier Länderbeauftragte (für Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Malta und Moldawien) geworden. Im 15. Deutschen Bundestag wurden 50 Parlamentariergruppen, die vorherigen 4 Länderbeauftragten und der Parlamentarische Freundeskreis Berlin-Taipei eingesetzt. Die Länderbeauftragten sind Ansprechpartner für Staaten, zu denen es (noch) keine Parlamentariergruppe gibt. Damit bestehen zur Zeit regelmäßige parlamentarische Kontakte zu mehr als 160 Staaten.

Über die Gesamtzahl und die Zuständigkeit für Partnerstaaten der Parlamentariergruppen entscheidet das Präsidium des Deutschen Bundestages im Einvernehmen mit dem Ältestenrat auf Vorschlag der Fraktionen zu Beginn der Wahlperiode. Die Besetzung der Vorsitze erfolgt nach dem für die Vergabe der Ausschussvorsitze maßgebenden Verfahren. Daneben können die Fraktionen, denen nicht der Vorsitz einer Gruppe zufällt, ein Vorstandsmitglied benennen. Derzeit haben die Parlamentariergruppen vier Vorstandsmitglieder.

Die Mitglieder der Parlamentariergruppen bemühen sich, möglichst häufig mit den Parlamentsmitgliedern der Partnerstaaten zusammenzutreffen, um Themen und Probleme zu erörtern, die im beiderseitigen Interesse liegen. Ergebnisse solcher Begegnungen fließen in die gesetzgeberische Arbeit ein und werden in entsprechenden Maßnahmen der Bundesregierung sichtbar.

Darüber hinaus halten die Parlamentariergruppen Mitgliederversammlungen ab, die der gegenseitigen Information dienen. Vortragsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen in Berlin geben den Abgeordneten eine weitere Möglichkeit zur Information über den Partnerstaat. Die Nutzung aller Begegnungsmöglichkeiten trägt dazu bei, die Kenntnisse über den jeweiligen Partnerstaat auf aktuellem Stand zu halten und sich mit dessen Repräsentanten auszutauschen. Auf diese Weise werden auch deutsche Positionen erläutert und vertiefend vermittelt.

Mitglieder der Parlamentariergruppe brauchen dabei in der Regel weniger auf internationale diplomatische Zwänge Rücksicht zu nehmen und können ihre Standpunkte auch in schwierigen Kontexten und bei für offizielle und öffentliche Kontakte weniger geeigneten Themen (z.B. Menschenrechte) deutlich formulieren. Ferner steht ihnen in solchen Fällen meist ein breiteres Spektrum von Gesprächspartnern zur Verfügung. Die Begegnungen und Meinungsaustausche der Parlamentariergruppen zeichnen sich in der Regel durch eine offene und unbefangene Atmosphäre aus.

Neben einer Reihe offizieller Besuche von Bundestagsdelegationen unter Leitung von Mitgliedern des Präsidiums, entsprechenden Gegenbesuchen von Delegationen ausländischer Parlamente in der Bundesrepublik Deutschland und dem Besuchsaustausch auf der Ebene der Ausschüsse finden auch Delegationsreisen der Parlamentariergruppen und Gegenbesuche ausländischer Abgeordneter statt. Außerdem treffen sich Abgeordnete z.B. der Parlamente Amerikas, Frankreichs, Großbritanniens, Polens und der Niederlande mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zu in der Regel jährlichen Parlamentskonferenzen, Symposien oder Kolloquien. Über die Informationsreisen der Abgeordneten werden schriftliche Berichte erstellt, die den Mitgliedern des Bundestages für ihre Arbeit zugänglich sind.

Parlamentariergruppen versuchen auch Beiträge zu Konfliktlösungen (z.B. Burundi, Kaukasus) zu leisten, in dem sie den sich gegenüberstehenden Vertretern der Konfliktparteien Gelegenheit zu gemeinsamen Gesprächen auf neutralem Boden bzw. unter unparteiischer Moderation anbieten.

Die Mitglieder der Parlamentariergruppen sind Ansprechpartner für eine Vielzahl ausländischer Besucher des Deutschen Bundestages aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Medien, die sich über die politische Lage in Deutschland oder grundsätzlich über das deutsche parlamentarische System und die Aufgaben der Mitglieder des Deutschen Bundestages unterrichten wollen. Nicht nur für Länder, die ihre demokratische Entwicklung beginnen, sind die Erfahrungen in Deutschland grundsätzliche Orientierung und Vorbild. Besondere Bedeutung haben die Kontakte der Abgeordneten auch für die wirtschaftlichen Reformstaaten Mittel- und Osteuropas sowie der ehemaligen Sowjetunion.

Die interfraktionelle Zusammensetzung der Parlamentariergruppen ist dabei ein wichtiges Symbol vorgelebter demokratischer Umgangsform und gibt in den jungen Demokratien ein anschauliches Beispiel für ausgewogene Standpunktvertretung und sachliche Auseinandersetzung mit Andersdenkenden. Begegnungen mit Oppositionellen stärken zudem die demokratischen Kräfte in den Partnerstaaten bei den Parlamentariergruppen.

Auch geht die Durchführung von parlamentarischen Ausbildungshilfen in Form von Ausbildungsprogrammen der Bundestagsverwaltung für ausländische Parlamentsmitarbeiter aus Staaten am demokratischen Neubeginn häufig auf die internationalen Kontakte der Parlamentariergruppen zurück.

Über die Aktivitäten der Parlamentariergruppe entscheidet der Präsident des Deutschen Bundestages, da sie aus dem Haushalt des Bundestages finanziert werden. Die Parlamentariergruppen haben kein eigenes Budget. Insbesondere können sie keine Stipendien für wissenschaftliche Zwecke vergeben oder Zuschüsse zu humanitären Initiativen bereitstellen. Auch ist es nicht möglich, Recherchen und Informationsmaterial, z.B. für wissenschaftliche Arbeiten, zusammenzustellen. Schließlich ist die Tätigkeit in den Parlamentariergruppen nur eine der vielen Aufgaben eines Abgeordneten. Selbstverständlich sind die Vorstände der Parlamentariergruppen für politisch relevante Informationen über ihre Partnerstaaten stets dankbar. Zuschriften sollten unmittelbar an die Mitglieder der Vorstände gerichtet werden (Name des Abgeordneten, Platz der Republik 1, 11011 Berlin). Das Sekretariat der Parlamentariergruppen steht für Auskünfte zur Verfügung (Deutscher Bundestag - Verwaltung - Referat PB 3, Sekretariat der Parlamentariergruppen, Platz der Republik 1, 11011 Berlin; Email: Parlamentariergruppen@bundestag.de).

Mit den Parlamentariergruppen hat sich der Deutsche Bundestag ein notwendiges Instrument der parlamentarischen Kontrolle im außenpolitischen Bereich gegeben. Dem widerspricht nicht die enge Zusammenarbeit der Parlamentariergruppen mit den Deutschen Botschaften im Ausland. Um in den Gesprächen mit ausländischen Repräsentanten aufgeworfene Fragen zu klären oder auch während der Informationsreisen, stützen sich die Mitglieder der Parlamentariergruppen auf die Sach- und Ortskenntnis der qualifizierten Botschaftsmitarbeiter, der örtlichen Vertreter der politischen Stiftungen und im Bereich der wirtschaftlichen Zusammenarbeit der entwicklungspolitischen Kooperationspartner.

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Vorstände der Parlamentariergruppen
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/internat/int_bez/allgemein
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