Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - B >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Bundeswahlleiter

Der Bundeswahlleiter ist eines der vom Bundeswahlgesetz vorgesehenen Wahlorgane. Er wird ebenso wie sein Stellvertreter vom Bundesinnenminister auf unbestimmte Zeit ernannt.

Meist ist es der Leiter des Statistischen Bundesamtes.

Der Bundeswahlleiter beruft die Beisitzer für den Bundeswahlausschuss und führt in diesem Ausschuss den Vorsitz.

Grundsätzlich ist er zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl.

Neben administrativen Zuständigkeiten
  • gibt er Entscheidungen des Bundeswahlausschusses bekannt,
  • überwacht Entscheidungen der Kreiswahlausschüsse über die Zulassung oder Nichtzulassung von Kreiswahlvorschlägen mit dem Recht der Beschwerdeerhebung beim Landeswahlleiter,
  • nimmt Beschwerden gegen Entscheidungen der Landeswahlausschüsse entgegen und prüft sie,
  • erstellt ein Wahlbewerberverzeichnis und überprüft es auf unzulässige Doppelkandidaturen,
  • ermittelt das vorläufige Wahlergebnis im Wahlgebiet und gibt es bekannt ,
  • teilt den Landeswahlleitern mit, wer über die Landeslisten gewählt ist,
  • gibt das endgültige Wahlergebnis für das Wahlgebiet bekannt und
  • erfasst die wahlberechtigten Deutschen, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen werden.


zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/b/b19
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA