Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > PARLAMENT > Wahlen > Glossar > Glossar - I >
Wahlen
[ zurück ]   [ Übersicht ]

Indirekte Wahl

Bei einer indirekten Wahl entscheidet das Wahlergebnis nicht unmittelbar über die Besetzung eines Amtes. Vielmehr werden dabei Wahlmänner und -frauen gewählt, die dann erst über die Besetzung des Amtes entscheiden.

Ein Beispiel für eine indirekte Wahl ist die Wahl des Präsidenten der USA. Die Wähler wählen das Wahlmännerkollegium, das dann den Präsidenten wählt.

zurück zur Übersicht
Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/i/i03
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
ZUM THEMA