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Überhangmandat

Wenn eine Partei mehr Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den Bundestag entsenden kann, als ihr gemäß der Anzahl der Zweitstimmen in einem Bundesland zustehen, vergrößert sich der Bundestag durch diese Überhangmandate.

Bei der Berechnung der Überhangmandate wird kein Ausgleich zwischen den Ländern vorgenommen.

Im 15. Deutschen Bundestag gibt es 5 Überhangmandate, davon bei der SPD 4 und bei der CDU/CSU 1.

Scheidet ein Abgeordneter aus, der durch ein Überhangmandat einen Sitz im Deutschen Bundestag erhalten hat, wird dieses Mandat nicht nachbesetzt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/u/u01
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