Deutscher Bundestag
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Wahlrecht

Wie der Deutsche Bundestag gewählt wird, ist im Artikel 38 des Grundgesetzes, im Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung geregelt.

Wer wählen darf, muss das aktive Wahlrecht besitzen. Gewählt werden darf, wer das passive Wahlrecht besitzt.

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Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/wahlen/wahlgl/w/w21
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