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087/2000
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GELTUNGSDAUER VON BAUBESCHLÜSSEN VERLÄNGERN (GESETZENTWURF)

Berlin: (hib/RAB-vb) Die Geltungsdauer von Planfeststellungsbeschlüssen im Bundesfernstraßenbau soll von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert werden.

Der Bundesrat hat dazu einen Gesetzentwurf ( 14/2994) vorgelegt. Die Möglichkeit, die Geltungsfrist um zusätzliche fünf Jahre zu verlängern, soll beibehalten werden.

Zur Begründung heißt es, nach bisher geltendem Recht trete ein Planfeststellungsbeschluss für den Neubau oder Änderung einer Autobahn oder Bundesstraße außer Kraft, wenn mit den Baumaßnahmen nicht innerhalb von fünf Jahren begonnen worden ist.

Das könne nur verhindert werden, wenn die Frist vorher um weitere fünf Jahre verlängert werde. Diese zeitliche Begrenzung wird aber nach Auffassung des Bundesrates der aktuellen Situation im Bundesfernstraßenbau nicht mehr gerecht.

Die verfügbaren finanziellen Mittel stünden mittlerweile außer Verhältnis zu der hohen Anzahl nicht abgearbeiteter Planfeststellungsbeschlüsse.

Dadurch könnten die Pläne nicht fristgerecht umgesetzt werden. Dieser Rückstau führe in verstärktem Maße zu Verlängerungsanträgen und damit zusätzlichem Verfahrensaufwand.

Nach Ablauf der Geltungsfrist entsteht nach Auskunft der Länderkammer oft ein weiterer Aufwand durch ein erneut fällig gewordenes straßenrechtliches Zulassungsverfahren.

Um diese Konsequenzen zu vermeiden, soll die Geltungsfrist verlängert werden. Durch die nach den ersten zehn Jahren vorgeschriebene Verlängerungsentscheidung werde weiterhin sichergestellt, dass auf aktuelle Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, des Städtebaus und der betroffenen Bürger eingegangen werden könne.



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Verantwortlich: Uta Martensen
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Rainer Büscher, Michael Klein, Sabrina Möller,
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Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2000/0008706
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