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252/2001
Stand: 27.09.2001
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Gesetzliches Verbot oder Begrenzung von Überstunden nicht geplant

/Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, Überstunden gesetzlich zu verbieten oder sie zu begrenzen. In der Antwort der Regierung ( 14/6926) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/6775) heißt es, die Partner des Bündnisses für Arbeit hätten sich im März dieses Jahres dafür eingesetzt, die in einigen Bereichen anfallende hohe Zahl von regelmäßigen Überstunden zu Gunsten von zusätzlicher Beschäftigung zu reduzieren. Dieses Ziel könne durch Neueinstellungen, eine flexiblere Arbeitszeit, investive Arbeitszeitpolitik und den verstärkten Einsatz von Teilzeitbeschäftigten erreicht werden. Die Exekutive beruft sich auf eine Studie, wonach mehr als die Hälfte der nicht mit Freizeit ausgeglichenen Überstunden von ungelernten Arbeitern, Fach- oder Vorarbeitern sowie einfachen und mittleren Angestellten geleistet werde. Eine erhebliche Anzahl der derzeitigen Arbeitslosen habe diesen Beschäftigungsgruppen angehört. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Abbau von Überstunden zu einer Senkung der Arbeitslosenzahlen führen könne. Dies gelte umso mehr, da die Qualifizierung von Arbeitslosen ein wichtiges Anliegen der Arbeitsmarktpolitik sei. Weiter heißt es, erste Fortschritte beim Abbau der Überstunden seien bereits erkennbar. Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) habe festgestellt, dass die Zahl der Überstunden im letzten Jahr geringer gestiegen sei als prognostiziert. Den Angaben zufolge wurden im Jahr 2000 in den Bundesministerien und in den obersten Bundesbehörden 317.206 Überstunden geleistet. Im Jahr zuvor seien es noch 343.627 gewesen. Dabei sei eine Überstundenvergütung in Höhe von 3,5 Millionen DM angefallen (1999: 3,7 Millionen DM).

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2001/2001_252/03
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