Regierung will Mutterschutz stärken
Berlin: (hib/RED) Der Mutterschutz insbesondere bei vorzeitigen Entbindungen soll gestärkt werden. Dies sieht die Bundesregierung in einem Gesetzentwurf ( 14/8525) vor. Sie setzt damit die EG-Mutterschutz-Richtlinie weiter in innerstaatliches Recht um. Der Gesetzentwurf sieht eine rechtliche Gleichstellung von "medizinischen Frühgeburten" und "sonstigen vorzeitigen Entbindungen" vor. Bislang wurde lediglich bei einer "medizinischen Frühgeburt" die Mutterschutzfrist um die Tage verlängert, die die Entbindung zu früh stattfand. Die Neuregelung sieht dies nun auch bei allen anderen vorzeitigen Entbindungen vor. Die Bundesregierung zieht mit dem Gesetzentwurf eine endgültige Umsetzung der EG-Richtlinie und eine eindeutigere Regelung des Erholungsurlaubs für Mütter vor.
Der Bundesrat dringt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf, dass eine begrenzte Ausnahme des Nachtarbeitverbots für werdende und stillende Mütter möglich wird, insbesondere wenn dies die Arbeitnehmerinnen ausdrücklich wünschen. In ihrer Gegenäußerung teilt die Bundesregierung mit, dass sie beabsichtigt, in der nächsten Legislaturperiode eine Reihe der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote fachlich zu überarbeiten. Im vorliegenden Gesetzentwurf, der sich auf vorrangige und dringend notwendige Änderungen beschränke, habe hierzu keine Gelegenheit bestanden. Sie sichert aber zu, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen.