hib-Meldung
115/2002
Stand: 06.05.2002
Bundesbeteiligung an der Beseitigung von Rüstungsaltlasten klären
14/8938) gemacht. Nach geltender Rechtslage
übernimmt der Bund nur die Kosten für die Aufwendungen
bei der Kampfmittelräumung auf Bundesgrundstücken sowie
für die Bergung und Vernichtung so genannter "rechtseigener
Munition". Die Abgeordneten erkundigen sich nach Überlegungen
der Regierung, sich darüber hinaus an der
Kampfmittelräumung und der Entsorgung sowie Vernichtung auch
"alliierter Munition" finanziell zu beteiligen. Die Fraktion will
ferner wissen, wie die Regierung dazu steht, dass es für
Bürger grundsätzlich einen Anspruch geben sollte, von der
Kostenerstattung für Schäden durch
Kampfmittelräumung gegenüber dem Staat freigestellt zu
werden.
Berlin: (hib/VOM) Die Beseitigung von Rüstungsaltlasten
in den Ländern hat die FDP-Fraktion zum Gegenstand einer
Kleinen Anfrage (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_115/08