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146/2002
Stand: 05.06.2002
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Call-by-Call und Preselection auch im Ortsbereich ermöglichen

/Wirtschaft/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will Betreiberauswahl (Call-by-Call) und Betreibervorauswahl (Preselection) ab 1. Dezember auch bei Ortsgesprächen ermöglichen. Dazu hat sie den Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes ( 14/9194) vorgelegt. Die bisherige Beschränkung der Auswahl auf Verbindungsnetzbetreiber will die Regierung aufheben und den Rahmen dafür schaffen, dass auch Ortsgespräche durch alternative Netzbetreiber im Wege der Betreibervorauswahl und der Betreiberauswahl angeboten werden können. Der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post soll ermöglicht werden, von den auf diesen Märkten tätigen Unternehmen Beiträge zu erheben, um einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb sicherzustellen. Diese Beiträge treten neben die Gebühren, die für die Erteilung von Lizenzen, also für den Marktzutritt, erhoben werden. Geplant ist, den Kreis der Beitragspflichtigen nicht auf Lizenznehmer zu beschränken, sondern alle Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit einzubeziehen. Mit der Abschaffung der Einzelgenehmigung sei die Lizenz künftig nicht mehr Voraussetzung für den Marktzutritt. Damit könnten auch Unternehmen ohne Lizenz, die von der Tätigkeit der Regulierungsbehörde profitieren, in den Kreis der Abgabepflichtigen einbezogen werden, heißt es in dem Entwurf. Da auch die Deutsche Telekom AG begünstigt sei, müsse auch sie Beiträge zahlen. Als Maßstab für die Höhe des jährlichen Beitrags soll der Umsatz des betreffenden Unternehmens im Telekommunikationsbereich dienen.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme festgestellt, dass auf den Märkten für Ortsgespräche kaum Wettbewerb herrsche. Er sieht Chancen, dass sich mit der Einführung von Call-by-Call und Preselection im Ortsnetz die Wettbewerbsintensität erhöht. Allerdings sei nicht zu verkennen, dass mit deren Einführung unter Umständen Wettbewerber benachteiligt würden, die bereits in eigene Infrastruktureinrichtungen investiert haben oder diese für die Zukunft planen. Die Regierung solle daher entsprechende Anreize in Infrastruktureinrichtungen mit Hilfe eines Entgeltkonzepts schaffen, das die Wechselwirkung zwischen den verschiedenen Geschäftsmodellen des Telekommunikationsmarkts gewährleistet, heißt es.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_146/05
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