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217/2002
Stand: 06.09.2002
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Bauunterhaltspflicht am Standort Wusterhausen klären

/Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Frage der Bauunterhaltspflicht am Standort Wusterhausen (Brandenburg) der Bundesforschungsanstalt für Viruserkrankungen der Tiere (BFAV) muss geklärt werden. Darauf verweist die Regierung in ihrer Antwort ( 14/9920) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/9870). Die Liegenschaft befinde sich im Eigentum des Landes Brandenburg. Eine neue Situation sei eingetreten, da das Land entgegen bisheriger Absprachen rückwirkend für den Zeitraum 1991 bis Mitte 1998 ein Nutzungsentgelt in Höhe von 800 000 Euro und für den Zeitraum von Mitte 1998 bis Mitte 2002 einen Mietzins von 600 000 Euro fordere. Die derzeitige Leistungsfähigkeit der Behörde in Wusterhausen werde auf die gleiche Weise aufrecht erhalten, wie es an den übrigen Standorten des Forschungsbereichs des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft üblich sei, heißt es in der Antwort.

Das Rahmenkonzept für die Bundesforschungsanstalten im Geschäftsbereich des Ministeriums aus dem Jahre 1996 sei im Hinblick auf die künftigen Schwerpunkte der Agrarforschung und des Stellenabbaus modifiziert worden, stellt die Regierung weiter fest. Von den Änderungen sei auch die BFAV betroffen gewesen, deren Aufgaben als Reaktion auf die BSE-Krise durch die Gründung eines Instituts für neue und neuartige Tierseuchenerreger gestärkt worden sei. Auf Grund der Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit kämen auf die BFAV neue Aufgaben zu. Mögliche fachliche und organisatorische Auswirkungen dieses Aufgabenzuwachses auf die Institute für Epidemiologie und epidemiologische Virusdiagnostik in Wusterhausen seien noch nicht abschließend geklärt, heißt es weiter.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_217/02
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