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225/2002
Stand: 20.09.2002
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337 676 Menschen in Deutschland von der Hochwasserkatastrophe geschädigt

/Inneres/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Von den Schäden der Hochwasserkatastrophe sind nach Angaben der Bundesländer insgesamt 337 676 Personen betroffen, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9973) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/9913). Die geschätzte Schadenssumme belaufe sich in Sachsen nach Angaben des dortigen Innenministeriums auf 16,5 Milliarden Euro. Dabei werden die Schäden an der öffentlichen Infrastruktur mit 5,5 bis 7,5 Milliarden Euro angegeben, die Gewerbeschäden mit circa 4 Milliarden und der Verlust an privatem Vermögen mit vier bis fünf Milliarden Euro. Von Sachsen-Anhalt würden die Schäden auf fünf bis acht Milliarden Euro geschätzt, davon 1,5 bis 2,5 Milliarden Euro Gewerbeschäden. Bayern schätze die Schäden auf 500 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro, während Brandenburg etwa 260 Millionen Euro angegeben  Niedersachsen habe eine Schadenssumme von 300 Millionen Euro gemeldet und Thüringen einen Betrag von 70 Millionen Euro veranschlagt. Aus Schleswig-Holstein lägen der Regierung noch keine Angaben vor.

Auch die Meldungen der Bundesländer über betroffene Unternehmen und Gewerbebetriebe stehen laut Antwort größtenteils noch aus. Während das bayerische Innenministerium 923 geschädigte Gewerbebetriebe gemeldet habe, gebe es über die Situation in Sachsen und Sachsen-Anhalt bislang lediglich Pressemeldungen, wonach in Sachsen 10 800 und in Sachsen-Anhalt rund 4000 Unternehmen betroffen seien. Die Regierung verweist darauf, dass in diesem Zusammenhang auch noch keine Angaben über Arbeitslosigkeit auf Grund hochwasserbedingter Betriebsaufgaben vorlägen. Nach den bis Ende August bei den Arbeitsämtern eingegangenen Anzeigen über hochwasserbedingte Arbeitsausfälle seien in Folge des Hochwassers allerdings 46 200 Arbeitnehmer betroffen. Mit dem "Arbeitsmarktprogramm Hochwasserhilfe" zur Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit trage die Bundesregierung hier erheblich dazu bei, dass vom Hochwasser unmittelbar betroffene Betriebe keine Entlassungen vornehmen müssten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2002/2002_225/01
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