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187/2003
Stand: 11.09.2003
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Strom- und Gasmarkt soll ab 2004 staatlich reguliert werden

Wirtschaft und Arbeit/Unterrichtung

Berlin: (hib/GER) Der deutsche Strom- und Gasmarkt soll ab Juli 2004 der Aufsicht einer staatlicher Regulierungsbehörde unterworfen werden. Dies geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung ( 15/1510) hervor. Zentrale Aufgabe der Behörde soll die Überwachung der Energieversorgungsnetze sein, um Wettbewerb und somit ein hohes Maß an Versorgungssicherheit langfristig gewährleisten zu können. Zu den zentralen Aufgaben der geplanten nationalen Wettbewerbsbehörde gehören laut Regierung das Aufstellen und Kontrollieren von Regelungen, die die Netzanschlussbedingungen und den -zugang festlegen. Da auf beiden Märkten außerdem die Frage nach der Höhe von Nutzungsentgelten und entsprechenden Kalkulationsmethoden offen seien, müsse auch hier ein geeignetes Instrumentarium gefunden werden. Die Regulierungsaufgabe für den Strom- und Gasbereich soll die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post übernehmen, schlägt die Regierung vor.

In der Unterrichtung heißt es zur Erklärung, dass nach den rechtlichen Vorgaben durch die EU-Stromrichtlinie und der EU-Gasrichtlinie in Deutschland der Netzzugang zunächst durch Verbändevereinbarungen reguliert werden sollte. Die Marktteilnehmer sollten dabei die Marktregeln selber festlegen, sodass ohne gesetzliche Bestimmungen ein funktions- und entwicklungsfähiges Netzzugangsmodell geschaffen wird. Aufgrund diskriminierender Netzzugangsbedingungen, wie zum Beispiel überhöhter Netznutzungsentgelte, seien vor allem die Wettbewerbsmöglichkeit kleinerer Anbieter, die auf den Netzzugang angewiesen sind, stark beeinträchtigt worden. Laut Unterrichtung konnte auf dem Strommarkt durch die Etablierung grundlegender Marktregeln die Basis für einen funktionierenden Wettbewerb geschaffen werden. Allerdings würde die Entwicklungen in der Marktstruktur eine tendenzielle Konzentration der Stromanbieter aufzeigen. So habe sich die Zahl der ehemals acht Verbundunternehmen durch Unternehmenszusammenschlüsse auf vier große Energieversorgungsunternehmen reduziert, die derzeit 81 Prozent des inländischen Strombedarfs bereitstellen. Von den im Zuge der Liberalisierung zahlreich hinzugekommenen Anbietern seien nur noch 20 verblieben, die bundesweit Haushalte versorgen. Auf der Seite der Gaswirtschaft aber, die eine geringere Anbieterzahl aufweisen, hatte sich der letzte von den seit der Marktöffnung hinzugekommenen Gasanbietern 2002 vom Markt zurückgezogen. Wettbewerb habe sich hier, wenn überhaupt, nur unter den größeren Abnehmern abgespielt. Dies sei vor allem auf das Fehlen wettbewerbstauglicher Netzzugangsregulierungen zurückzuführen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2003/2003_187/04
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