Sachverständige äußern sich zum Entschädigungsrechtsänderungsgesetz
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung und Ergänzung des Entschädigungsgesetzes und anderer Vorschriften ( 15/1180) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch, dem 8. Oktober. Elf Sachverständige werden sich des Themas annehmen, darunter Vertreter der Länder und Kommunen, des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen sowie Rechtsanwälte. Unter anderem geht es in dem Gesetzentwurf darum, dass Ansprüche auf Entschädigung und Ausgleichsleistungen, die im Zusammenhang mit Enteignungen in der DDR entstanden sind, ab 2004 nicht mehr durch die Zuteilung von Schuldverschreibungen, sondern durch Geldzahlungen erfüllt werden sollen, um die Verfahren zu beschleunigen. Die Zuständigkeit für noch offene Verfahren zur Rückgabe von Vermögen will die Regierung auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen übertragen. Die Anhörung beginnt voraussichtlich um 13.45 Uhr im Raum 3 S 037 des Reichstagsgebäudes (Sitzungssaal der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen).