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006/2004
Stand: 14.01.2004
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Einkünfte von Künstlern sind im Vergleich "unterdurchschnittlich"

Kultur und Medien/Antwort auf Große Anfrage

Berlin: (hib/WOL) In den letzten zehn Jahren haben sich die Einkünfte selbstständiger Künstlerinnen und Künstler nominal leicht positiv entwickelt, bleiben aber im Vergleich zu den übrigen Erwerbstätigen unter dem Durchschnitt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (15/2275) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Faktion ( 15/1402). Wegen der unterdurchschnittlichen Arbeitseinkommen selbstständiger Künstler komme der ab Januar 2003 eingeführten bedarfsorientierten Grundsicherung besondere Bedeutung zu. Dies gelte für rund 97.000 selbstständige Künstler aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik und Darstellende Kunst, die über die Künstlersozialkasse in den gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen versichert sind. Das durchschnittliche Jahreseinkommen in Euro betrug laut Aufstellung im Jahr 1994 im Durchschnitt 10.172 Euro und im 2003 im Durchschnitt 11.144 Euro. Da aber nicht alle selbstständigen Künstler in die Künstlersozialkasse einzahlen und dort auch nur Schätzeinkommen gemeldet werden, sei die Aussage zur Einkommenssituation mit Einschränkungen zu betrachten. Über Einkünfte angestellter Künstler gebe es in den verfügbaren Arbeitsmarktstatistiken keine gesonderten Erhebungen, der Bundesregierung liegen hierzu daher auch keine Erkenntnisse vor, heißt es weiter. Eine einheitliche Kulturstatistik liege auch deshalb nicht vor, weil unter anderem die Zuständigkeit des Bundes für diesen Bereich von den Ländern bestritten werde.

"Abhilfe tut Not und ist greifbar", heißt es in der Antwort. So erscheine zum erstenmal Anfang 2004 ein vom Bund und Ländern gemeinsam erarbeiteter Kulturfinanzbericht als Ergebnis der im vergangenen Jahr ins Leben gerufenen "Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kulturstatistik". Begrüßt wird in dem Zusammenhang auch die Einsetzung der Enquetekommission "Kultur in Deutschland" deren Arbeit sich ebenfalls mit der sozialen Lage der Künstler in Deutschland befassen werde. Im übrigen werde es als besondere Aufgabe betrachtet, die wirtschaftliche und soziale Lage von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturschaffenden zu verbessern. Verwiesen wird dabei auf die Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz im Jahr 2000, auf die Reformen der Besteuerung ausländischer Künstler 2002, auf das neue Urhebervertragsrecht seit 2002 und auf das Gesetz zu Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft seit September 2003. Damit seien wichtige Schritte zur Verbesserung getan worden. In einem zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft soll auch die von Künstlerverbänden seit langem geforderte Ausstellungsvergütung und das Künstlergemeinschaftsrecht aufgenommen werden. Die Regierung verweist aber auch darauf, es dürfe dabei nicht vergessen werden, dass die Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für den Kunstmarkt mit dem Bestreben kollidieren könne, die wirtschaftliche und soziale Lage der Künstler zu verbessern. So könne ein hoher Folgerechtsanspruch für die wirtschaftliche Lage von Künstlern gut sein, für den Kunsthandel aber einen Wettbewerbsnachteil bedeuten, der ihn in der Konkurrenz zum Kunstmarkt anderer Staaten benachteilige, wenn dort eine niedrige oder keine Folgerechtsvergütung anfalle.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_006/07
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