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039/2004
Stand: 13.02.2004
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Bund soll sich mit 24 Millionen Euro am Weiterbau der U 5 in Berlin beteiligen

Rechnungsprüfungsausschuss

Berlin: (hib/MIK) Der Bund soll sich mit weiteren 24 Millionen Euro an der Finanzierung des Weiterbaus der U 5 in Berlin beteiligen. Das beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) am Freitagmorgen mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten bei Enthaltung der Opposition. Damit soll ab 2006 ein U-Bahn-Pendelverkehr zwischen Lehrter Bahnhof und Pariser Platz ermöglicht werden. Der Weiterbau der U 5 bis zum Alexanderplatz soll 2020 abgeschlossen sein.

Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach hatten der Bund und das Land Berlin mit dem Hauptstadtvertrag 1994 vereinbart, innerhalb von höchstens acht Jahren die U-Bahn-Linie U 5 zwischen Lehrter Bahnhof und Alexanderplatz zu bauen, um das Parlaments- und Regierungsviertel zu erschließen. Der erste, knapp zwei kilometerlange Teilabschnitt der U 5 zwischen dem Hauptbahnhof und dem Brandenburger Tor (Pariser Platz) ist im Rohbau fertig gestellt - jedoch ohne einen Bahnhof unter dem Pariser Platz. Von den Ausgaben bis November 2003 von insgesamt 189 Millionen Euro hat der Bund laut BRH rund 147 Millionen Euro getragen. Mit dem Bau des gut zwei kilometerlangen zweiten Bauabschnitts bis zum Alexanderplatz habe das Land noch nicht begonnen, da der Berliner Senat im Juni 2001 beschlossen habe, die U 5 auf "unbestimmte Zeit" nicht weiterzubauen. Deshalb hatte der RPA schon im April 2002 beschlossen, dass das Bundesverkehrsministerium die bereits eingesetzten Bundesmittel einschließlich der abgelaufenen Zinsen zurückfordern soll.

Daraufhin hatte der Berliner Senat mitgeteilt, dass er langfristig an der Verlängerung der U5 festhalte, sich jedoch angesichts seiner Haushaltssituation zu einer zeitlichen Festlegung nicht in der Lage sähe. Er beabsichtige, den im Rohbau fertiggestellten ersten Abschnitt der U 5 durch Einrichten eines U-Bahn-Pendelverkehrs für den öffentlichen Verkehr nutzbar zu machen. Die Inbetriebnahme sei für Mitte 2006 vorgesehen; die Kosten werden vom Land auf 28 Millionen Euro geschätzt. Deshalb haben laut BRH alle Beteiligten jetzt eine Ergänzungsvereinbarung zum Hauptstadtvertrag beschlossen, dem der RPA ebenfalls zugestimmt hat. Danach verpflichtet sich Berlin möglichst ab 2007, spätestens aber am 1. April 2010 mit dem Weiterbau der U 5 zu beginnen und die Gesamtmaßnahme bis Ende 2020 abzuschließen. Andernfalls werde Berlin dem Bund die ausgegebenen Bundesmittel einschließlich Verzinsung erstatten. Zudem werde Berlin den ersten Bauabschnitt zwischen Hauptbahnhof und Pariser Platz so herrichten, dass ein U-Bahn-Pendelverkehr ab 2006 durchgeführt werden kann und bis zur Fertigstellung der gesamten Maßnahme aufrechterhalten wird. Die Abgeordneten erwarten, dass die Röhre auch von der S-Bahn genutzt werden kann.

Der BRH steht der Ergänzungsvereinbarung zum Hauptstadtvertrag mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2020 "skeptisch" gegenüber. Gleichwohl will er gegen die Ergänzungsvereinbarung keine Bedenken erheben, um die verkehrliche Erschließung des Parlaments- und Regierungsviertels wenigstens langfristig zu ermöglichen. Es sei jedoch notwendig, die finanzielle Beteiligung des Bundes zur Errichtung des Pendelverkehrs auf 24 Millionen Euro aus Hauptstadtmitteln zu begrenzen. Im Übrigen hält der BRH einen U-Bahn-Pendelverkehr mit nur drei Stationen ohne baldigen Anschluss an das vorhandene U-Bahn-Netz für "unwirtschaftlich und für unattraktiv".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_039/01
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