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059/2004
Stand: 08.03.2004
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Bundesregierung hält an der Schaumweinsteuer fest

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung plant nicht, den Satz für die Schaumweinsteuer auf "Null" zu senken. Dies stellt sie in ihrer Antwort ( 15/2566) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/2490) klar. Angesichts der schwierigen Haushaltssituation und der Verpflichtungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes könne auf das Aufkommen aus dieser Steuer nicht verzichtet werden. Die Regierung hält eine einheitliche Besteuerung alkoholischer Getränke nach ihrem Alkoholgehalt für "überlegenswert". Änderungen am EU-Recht erforderten bei den Verbrauchsteuern jedoch die Zustimmung aller Mitgliedstaaten. Davon könne derzeit nicht ausgegangen werden. Das Schaumweinsteueraufkommen belief sich den Angaben zufolge im vergangenen Jahr auf 432 Millionen Euro und war damit um 2,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. In der Zollverwaltung seien mit der Erhebung der Steuer derzeit rund 50 Arbeitskräfte befasst. Der Personal- und Sachaufwand für die Steuer belaufe sich auf rund 3 Millionen Euro, dies seien etwa 0,7 Prozent des Steueraufkommens von 2003.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_059/08
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