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283/2004
Stand: 19.11.2004
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Regierung lehnt zweisprachige Ausschilderung von Autobahnen ab

Verkehr und Bauwesen/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Als grundsätzlich problematisch bewertet die Bundesregierung die zweisprachige Ausschilderung von Autobahnen, da die Autofahrer durch die Fülle der Informationen überfordert würden. Eine diesbezügliche Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung lehnt sie in ihrer Antwort ( 15/4188) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4002) deshalb ab. Die Unionsfraktion hat sich für eine Ausschilderung der Autobahnen A 4 und A 13 in sorbischer Sprache in der Lausitz stark gemacht. In ihrer Vorbemerkung plädiert die Regierung für Übersichtlichkeit auf deutschen Fernstrassen. Bei zügiger Fahrt kann aus ihrer Sicht auf den Autobahnen nur eine sehr begrenzte Zahl von Informationen aufgenommen und in Fahrtentscheidungen umgesetzt werden. Für sie steht deshalb fest, dass auf Bundesautobahnen in den Vorwegweisern und Ausfahrtschildern regelmäßig nur zwei, maximal jedoch vier Ziele aufgeführt werden dürfen. Jede zusätzliche Information, auch eine fremdsprachige, stelle eine Ablenkung vom Verkehrsgeschehen dar, die zu einer Verringerung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs führen könne. Eine zweisprachige Ausschilderung in der Lausitz würde zu einer Verdoppelung der auf den Wegweisern bereits vorhandenen Informationen führen. Hiermit wäre an vielen Knotenpunkten die maximal zulässige Zahl der Zielangaben überschritten. Außerdem verstoße eine Ergänzung der Ziele in sorbischer Sprache gegen die notwendige Einheitlichkeit der Beschilderung. Ferner könne es zu Missverständnissen mit der Beschilderung an anderen Anschlussstellen kommen, da dem Autofahrer durch etwa vier Schriftzüge auch vier Ziele suggeriert würden, die von ihm erfasst werden müssten. Anders stellt sich für die Bundesregierung die mehrsprachige Beschilderung im polnischen Grenzbereich dar. Hier gehe es um Fernziele, die eine geografische Orientierung über den weiträumigen Verlauf der Autobahnstrecke vermitteln sollen. Dies diene gleichzeitig als Richtungsmerkmal der Autobahnstrecke bei der Einfahrt in die Autobahn oder beim Überwechseln auf eine andere. Weiter argumentiert die Regierung, Fernziele müssten einprägsam, begreifbar und leicht verständlich sein.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_283/07
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