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290/2004
Stand: 24.11.2004
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Fälschungen der ukrainischen Präsidentschaftswahlen überprüfen

Auswärtiges/Antrag

Berlin: (hib/BOB) Der Bundestag soll beschließen, dass sämtliche Wählerlisten bei der entscheidenden Runde der Präsidentschaftswahlen am vergangenen Sonntag in der Ukraine überprüft werden. Ferner sei sicherzustellen, dass es zu keiner doppelten oder unzulässigen Stimmabgabe gekommen ist. Eine vollständige Neuauszählung der abgegeben Stimmzettel sei erforderlich, um die "begründeten Zweifel" an dem bislang veröffentlichten Ergebnis auszuräumen und dem "tiefen Vertrauensverlust" entgegenzuwirken. Dies fordern alle vier Fraktionen in einem Antrag ( 15/4265). SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP erklären weiter, das Parlament müsse feststellen, dass es ein "ermutigendes Zeichen" sei, dass die ukrainische Zivilgesellschaft sich "mit Furchtlosigkeit und großem Engagement" für die Ausübung ihres Grundrechtes auf freie Meinungsäußerung und freie Wahlen eingesetzt hat. Der Bundestag müsse begrüßen, dass es trotz der angespannten Situation bisher nicht zu gewalttätigen Auseinandersetzungen gekommen ist, und solle alle beteiligten Seiten nachdrücklich auffordern, auch im Weiteren auch jede Gewaltanwendung und auf jede Provokation zu verzichten. Darüber hinaus verlangen alle vier Fraktionen, das ukrainische Parlament (Verchovna Rada) solle alle Vorwürfe in Bezug auf die Wahlfälschungen "sorgfältig prüfen" und gegebenenfalls Neuwahlen in Betracht ziehen. Die Bundesregierung wird aufgeforderter, "auf allen Ebenen" jede Möglichkeit zu nutzen, die festgestellten Manipulationen zu verurteilen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2004/2004_290/01
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