hib-Meldung
004/2005
Stand: 04.01.2005
Bundeswehrliegenschaften werden auf Eignung für Windenergiebetrieb geprüft
15/4562) auf eine Kleine Anfrage der FDP (
15/4270) mit. Die Standorte müssten mit
der militärischen Nutzung vereinbar sein. Die
durchschnittliche Windgeschwindigkeit von mindestens fünf
Meter pro Sekunde, gemessen in 50 Meter Höhe, müsse
erreicht werden. Darüber hinaus sei die
Zufahrtsmöglichkeit für Transport und Wartung der WEA
erforderlich. Die Übereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht
nach dem Baugesetzbuch und die Erfüllung von natur- und
umweltrechtlichen Vorschriften müssten ebenso stimmen. Nach
Mitteilung der Regierung sei es beabsichtigt, Teilflächen von
Bundeswehrliegenschaften zur Errichtung von WEA an die Betreiber zu
verkaufen und zu verpachten. Die g.e.b.b. beabsichtige nicht, als
Investor und Betreiber von Windkraftanlagen auf
Bundeswehrliegenschaften zu fungieren.
Berlin: (hib/BOB) 30 Liegenschaften der Bundeswehr, die für
eine Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in Frage kommen,
werden durch die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und
Betrieb mbH (g.e.b.b.) derzeit näher geprüft. Dies teilt
die Bundesregierung in ihrer Antwort (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_004/02