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063/2005
Stand: 03.03.2005
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Mitgliederzahlen bei rechtsextremen Parteien seit 1999 rückläufig

Inneres/Antwort

Berlin: (hib/MEM) Rückläufige Zahlen in der Mitgliederentwicklung rechtsextremistischer Parteien in den Jahren 1999 bis 2003 lassen die Bundesregierung davon ausgehen, dass auch 2004 ein weiterer Rückgang zu vermelden sein wird. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 15/4957) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4702). Diese Entwicklung werde bei den drei größten rechtsextremen Parteien auf verschiedene Umstände zurückgeführt. Danach hätten aufgrund des Verbotsverfahrens gegen die "Nationaldemokratische Partei Deutschlands" (NPD) rund 1000 Mitglieder die Partei verlassen. Die NPD habe jedoch durch ihren Einzug in den Sächsischen Landtag wieder an Attraktivität für die rechtsextremistische Szene gewinnen können. Der kontinuierliche Mitgliederschwund für "Die Republikaner" sei auf ständige Wahlniederlagen und innerparteiliche Auseinandersetzungen zurückzuführen. Die "Deutsche Volksunion" habe es bisher nicht geschafft, ihren altersbedingten Mitgliederrückgang durch Beitritte junger Rechtsextremisten auszugleichen, erklärt die Regierung. Weiter heißt es, wegen zahlreicher Verbote rechtsextremistischer Vereine habe sich die neonazistische Szene nun überwiegend in so genannten "Kameradschaften" organisiert. Danach seien rund 3000 Personen, die 2003 dieser Szene zuzurechnen waren, fast ausschließlich in einer von 160 Kameradschaften organisiert gewesen. Wegen fehlender Dachorganisationen sei es aber für einzelne Kameradschaftsangehörige schwierig, die gesamte neonazistische Szene oder große Teile davon zu erreichen.

Laut Regierung konnte insgesamt auch ein leichter Rückgang bei "politisch rechts motivierten Straftaten mit extremistischem Hintergrund" und bei Straftaten "mit fremdenfeindlicher Motivation" für die Jahre von 2001 bis 2003 verzeichnet werden. Zahlen für das Jahr 2004 lägen aber noch nicht vor. Auf die Frage zum weiteren Vorgehen gegen Rechtsextremismus verweist die Regierung auf einen ausführlichen Bericht an den Bundestag. Die dort erläuterte "Vier-Säulen-Strategie" mit den Schwerpunkten Menschenrechtspolitik und Menschenrechtserziehung, Stärkung der Zivilgesellschaft, Förderung der Zivilcourage und Integration von Ausländern gelte weiterhin und umfasse auch Maßnahmen, die sich auf Täter und ihr Umfeld richten. Aktionen wie Jugendaustauschprojekte oder auch Projektgruppen zum Thema Rechtextremismus und die Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure seien für die Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rechtsextremismus von großer Wichtigkeit.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_063/08
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