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065/2005
Stand: 04.03.2005
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"Stromsteuerbefreiung ist einzige Steuervergünstigung für Windkraftanlagen"

Umwelt/Antwort

Berlin: (hib/WOL) Mit Ausnahme der Stromsteuerbefreiung erhalten Betreiber von Windenergieanlagen keine Steuervergünstigung, die nicht auch von anderen gewerblichen Bereichen in Anspruch genommen werden kann. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/4810) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/4547). Danach waren bis Ende 2004 Windkraftanlagen mit einer Leistung von rund 16.600 Megawatt in Betrieb. Das Investitionsvolumen für 2003 habe für 2.645 Megawatt neu installierter Leistung durch insgesamt 1.703 Windanlagen insgesamt 3,1 Milliarden Euro betragen. Auf die Frage nach der Einspeisevergütung und der Strompreisentwicklung für Verbraucher schreibt die Regierung, dass Windkraftanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Einspeisevergütungen erhalten, die den Betreibern einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen sollen. Zwischen April und Dezember 2004 seien danach rund 10.6 Millionen Euro Vergütung gemäß EEG gezahlt worden. Angaben zur Aufteilung auf die verschiedenen Sektoren lägen dazu aber nicht vor. Entscheidend für die Auswirkungen auf den Strompreis sei auch nicht die Höhe der Vergütung, sondern die Höhe der Zusatzkosten. Diese seien deutlich geringer als die Vergütungen, erklärt die Regierung. Laut Antwort ergeben sich die Zusatzkosten aus der Differenz der Vergütungszahlen und dem einzusetzenden Wert für den EEG-Strom. Da im liberalisierten Strommarkt die Preise zwischen Anbietern und Abnehmern ausgehandelt werden könnten, sei es für Dritte nicht erkennbar, welchen Anteil der EEG-Umlage einzelne Stromkunden oder Stromkundengruppen tragen. Mittel- bis langfristig sei es wichtig, dass erneuerbare Energien die Wettbewerbsfähigkeit erreichen, betont die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_065/05
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