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078/2005
Stand: 15.03.2005
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Union will Förderung der Weiterbildung gesetzlich verankern

Bildung und Forschung/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die Union will für die Förderung der Weiterbildung in Deutschland eine gesetzliche Basis schaffen. In einem Antrag ( 15/5024) fordert sie die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf als Grundlage für die Förderung des Bildungssparens vorzulegen. Die gezielte individuelle Vorsorge für Weiterbildungswecke solle mit einer staatlichen Prämie unterstützt werden. So sollen - schreibt die Fraktion weiter - die vermögenswirksamen Leistungen auch für das Bildungssparen verwendet werden können. Ferner verlangt die CDU/CSU ein Konzept für die Fortentwicklung des von der Union in den 90er-Jahren eingeführten Meister-BaföG zu einem Weiterbildungs-BaföG. Dabei sei zu prüfen, ob Kredite für Weiterbildungsteilnehmer nach dem Vorbild der Bildungskredite bei BaföG oder des von der Kreditanstalt für Wiederaufbau entwickelten Studienkredit-Programms vergeben werden können. Ferner verlangen die Abgeordneten ein Konzept "zur Ausweitung der verpflichtenden Insolvenzsicherung von Arbeitszeit- und Lernzeitkonten". Es solle in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und der Versicherungswirtschaft entwickelt werden. Die Konten selbst sollten nur freiwillig vereinbart und nicht gesetzlich vorgeschrieben werden. Die derzeitige gesetzliche Regelung sei nicht angemessen. Die Regierung solle auch alle noch bestehenden Anreize zum vorzeitigen Ruhestand, darunter das Altersteilzeitgesetz, abschaffen, so eine weitere Forderung der Fraktion. Wichtig aus der Sicht der Union ist außerdem die Einführung von Weiterbildungsmodulen in allen Berufen und die Förderung von Modellprojekten, mit denen kleine und mittlere Unternehmen - bisher wenig aktiv in der Weiterbildung - angespornt werden könnten, betriebsspezifische Weiterbildungskonzepte zu entwickeln. Zur Begründung ihrer Initiative schreibt die Union, Weiterbildung und lebenslanges Lernen gewinnen in der modernen Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. So hänge auch die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes eng von den jeweiligen Qualifikationen ab. Auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung komme der Weiterbildung eine besondere Bedeutung zu.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_078/03
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