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088/2005
Stand: 21.03.2005
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Regierung prüft Änderungen beim Verbandsklagerecht

Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/SAS) Ob das bislang nur in Einzelaspekten geregelte Verbandsklagerecht künftig anders festgelegt wird, wird die Bundesregierung nach eigenen Aussagen noch entscheiden. Wie sie in ihrer Antwort ( 15/5082) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 15/4959) betont, werde derzeit eine "Effizienzsteigerung des Verbraucherschutzes" geprüft. Ziel der Untersuchung sei es, das bislang im Unterlassungsklagengesetz oder im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) fixierte Verbandsklagerecht in ein Gesamtkonzept einzufügen und zu optimieren. Dazu habe das Bundesverbraucherschutzministerium ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten mit dem Titel "Verbandsklagerecht in der Informations- und Dienstleistungsgesellschaft" sei am Anfang 2003 freihändig an das Institut für europäisches Wirtschafts- und Verbraucherrecht e.V. (VIEW) vergeben worden. Entscheidend für die freihändige Vergabe des Forschungsauftrages sei gewesen, dass der Vorstand von VIEW, Professor Hans-Wolfgang Micklitz, als ein international ausgewiesener Experte des Verbandsklagerechts und des grenzüberschreitenden Rechtsvergleichs gilt. Der Experte hatte bereits im Jahr zuvor ein Gutachten mit dem Titel "Unrechtgewinnabschöpfung - Möglichkeiten und Perspektiven eines kollektiven Schadensersatzanspruches im UWG" im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums erstellt. Weiter heißt es, beide Forschungsvorhaben seien aus dem Etat des Ministeriums bestritten worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_088/09
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