hib-Meldung
101/2005
Stand: 12.04.2005
Regierung möchte Bundesgrenzschutz in Bundespolizei umbenennen
15/5217) vorgelegt. Zur Begründung
heißt es, der Bundesgrenzschutz sei eine Polizei des Bundes,
dessen Aufgabe sich längst nicht mehr auf den klassischen
Schutz der Grenzen beschränke. Aus einer früher
vornehmlich verbandsmäßig aufgestellten Organisation sei
eine mehr oder mehr einzeldienstlich orientierte, moderne Polizei
des Bundes geworden, deren Bezeichnung "Bundesgrenzschutz" ihrem
heutigen Aufgabenspektrum nicht mehr gerecht werde. Zu diesem
zähle der Schutz der Bahn sowie der Schutz vor Angriffen gegen
die Sicherheit des Luftverkehrs auf zurzeit 14
Großflughäfen. Auch verfolge sie Straftaten und ahnde
Ordnungswidrigkeiten in ihrem begrenzten Aufgabenbereich. Sie wirke
an polizeilichen Aufgaben im Ausland ebenso mit wie am Schutz
deutscher, diplomatischer und konsularischer Vertretungen im
Ausland und von Auslandsstationen der Deutschen Lufthansa. Des
Weiteren unterstütze sie das Bundeskriminalamt beim
Personenschutz und das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der
Funktechnik. In Zusammenhang mit der Umbenennung fallen dem Bund
Kosten in Höhe von 460.000 Euro an, etwa für den
Austausch der Beschilderung von Liegenschaften oder Dienststellen,
für die Kennzeichnung von Führungs- und Einsatzmitteln,
insbesondere der Kraftfahrzeuge, Boote und Hubschrauber sowie
für den internen Dienststellenbedarf wie Siegel, Stempel oder
sonstige Kennzeichnungen und Formulare.
Berlin: (hib/SAS) Der Bundesgrenzschutz soll in Bundespolizei
umbenannt werden. Die Regierung hat dazu einen Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_101/05