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111/2005
Stand: 19.04.2005
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Innovationshemmende Regelungen zur EU-Chemikalienpolitik verhindern

Umwelt/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung soll verhindern, dass bei den neuen europäischen Regelungen zur Chemikalienpolitik (REACH) ein "unnötiger und kostspieliger bürokratischer Aufwand" entsteht, der sich für kleine und mittlere Unternehmen innovationshemmend und existenzbedrohend auswirken könnte. In einem Antrag zur Chemikalienpolitik auf europäischer Ebene äußert die FDP-Fraktion ( 15/5274) die Befürchtung, dass REACH die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und insbesondere der deutschen Chemiewirtschaft verschlechtern könnte. Im Kern gehe es bei REACH um die Schaffung eines neuen, einheitlichen sowie zeit- und mengenmäßig abgestuften Systems zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien, dem alle Stoffe bis spätestens 2012 unterworfen werden sollen. Von dem neu zu schaffenden System der EU-Kommission zur Chemikalienpolitik seien europaweit die Chemieunternehmen in Deutschland am stärksten betroffen.

Durch den Verordnungsentwurf der EU würden innovative Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse verboten, ohne dass aus Sicht der Fraktion umwelt-, gesundheits- oder verbraucherpolitischer Handlungsbedarf bestehe. So könne sich die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen verschlechtern, weil diese als Produzenten auf den Auslandsmärkten wegen höherer Kosten gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten benachteiligt würden. Die Liberalen prognostizieren eine Tendenz der Produktionsverlagerung zahlreicher Weiterverarbeiter von Chemikalien in das außereuropäische Ausland mit der Einführung des REACH-Systems, weil dort die für die jeweiligen Verwendungszwecke geeigneten Chemikalien erhältlich und erheblich preiswerter sein würden als aus europäischer Produktion. Deshalb tritt die Fraktion dafür ein, auf eine Vielzahl von Punkten in dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission Einfluss zu nehmen. So soll bereits bei der Priorisierung im Registrierungsverfahren und der Festlegung des Umfangs einzureichender Informationen eine Gefahrenbewertung zugrunde gelegt werden, bei der anerkannte Elemente einer Risikobewertung angewendet werden, die insbesondere die Stoffeigenschaften, die jeweils betreffende Dosis-Wirkungs-Beziehung sowie die Art des Umgangs und die damit verbundenen Gefahren berücksichtigt. Auch plädiert die FDP für ein standardisiertes Vorauswahlverfahren vor der Registrierung, bei dem Substanzen mit besonderen Risiken herausgefiltert werden können und weitergehende Untersuchungen jeweils dann vorgesehen werden, wenn es Anhaltspunkte für besondere Risiken gebe. Bei den Vorauswahlverfahren und den folgenden Untersuchungen kann aus FDP-Sicht auf die vielfach bereits vorhandenen gesicherten Erkenntnisse und Daten zurückgegriffen werden, etwa auf Sicherheitsdaten, arbeitsmedizinische Datenblätter, Erkenntnisse der Toxikologie und der Pharmakologie.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_111/03
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