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113/2005
Stand: 20.04.2005
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Gesundheitliche Prävention soll eine gesetzliche Grundlage erhalten

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/BES) Der Koalitionsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der gesundheitlichen Prävention ( 15/4833) hat am Mittwochvormittag die erste parlamentarische Hürde genommen: Der Gesundheitsausschuss hat gegen die Stimmen der Union und der Liberalen die Vorlage in geänderter Fassung angenommen und den gleich lautenden Regierungsentwurf ( 15/5214) für erledigt erklärt. Zur Debatte standen auch zwei Anträge von FDP "Prävention und Gesundheitsförderung als individuelle und gesamtgesellschaftliche Aufgabe" ( 15/4671) und CDU/CSU "Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe umfassend, innovativ und unbürokratisch gestalten". Sie wurden von der Koalition, bei gegenseitiger Enthaltung der Antragsteller, abgelehnt.

In der abschließenden Ausschussberatung ist noch einmal deutlich geworden, dass alle Fraktionen der gesundheitlichen Prävention ein größeres Gewicht im Gesundheitswesen einräumen und sie als viertes Standbein neben der Akutbehandlung, der Rehabilitation und der Pflege etablieren wollen. Die Meinungen gingen auseinander in der Frage der Umsetzung dieses Anliegens. So kritisierte die Union, die für einen umfassenderen Präventionsbegriff plädierte, unter anderem die Organisationsstruktur als zu bürokratisch. Vorgesehen ist die Schaffung einer Stiftung Prävention und Gesundheitsförderung, die in Zusammenarbeit mit einem "breiten, die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit widerspiegelnden Gremium von Fachleuten" die Präventionsziele und Teilziele erarbeiten soll. Die Grünen wiesen den Vorwurf der Bürokratie zurück. Die Stiftung sei "eine schlanke Struktur mit einem kleinen Stab" von Mitarbeitern. Es gehe um Management der Prävention und Bündelung der Aktivitäten auf diesem Gebiet. Aus der Sicht der SPD kommt es auf die Personen an bei der Frage, ob die Umsetzung effektiv oder bürokratisch "läuft". Es sei bei diesem Gesetz wichtig, dass "wir endlich an die Risikogruppen, Sozialschwachen und nicht Gesundheitsbewussten kommen". Kritisch beurteilten beide Oppositionsfraktionen die Frage der Finanzierung aus Beitragsmitteln. Die gesundheitliche Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtgesellschaftlich gelöst werden müsse, so die FDP. "Wir sind gespannt auf den Vermittlungsausschuss", sagten die Liberalen in Hinblick auf die Bundesratszustimmung zum Gesetz. Auch aus den SPD-Reihen gab es eine zurückhaltende Stimme dazu. Die Mittel auf der Länderebene seien nicht gesichert. Es sei aber jetzt wichtig zu handeln, und den "guten Gedanken" nicht wegen einiger Einwände scheitern zu lassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_113/04
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