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116/2005
Stand: 21.04.2005
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Auch Union für Leistungen an Hinterbliebene von Getöteten des 17. Juni 1953

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Nach den Koalitionsfraktionen möchte auch die CDU/CSU-Fraktion, dass den nächsten Angehörigen von Todesopfern, die aufgrund des Ausnahmezustandes nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 ums Leben kamen, eine finanzielle Unterstützung zukommt. Die Unionsfraktion hat dazu einen Gesetzentwurf ( 15/5319) vorgelegt. Sie verweist darauf, nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen sollen durch solche Maßnahmen 55 Menschen getötet worden sein. Es habe sich hierbei um Menschen gehandelt, die auf der Straße erschossen oder angeschossen und im Krankenhaus an den Folgen dieser Verletzungen verstorben sind. Ferner seien Personen betroffen, die in der Untersuchungshaft oder auf dem Gefangenentransport unter ungeklärten Umständen zu Tode kamen. Die Hinterbliebenen dieser Opfer hätten nicht nur den Tod ihres Angehörigen überwinden, sondern zusätzlich in der ehemaligen DDR gegen soziale Benachteiligung kämpfen müssen. Ziel des Gesetzesantrages sei die Gleichstellung des betroffenen Personenkreises mit den Hinterbliebenen der anlässlich des Volksaufstandes hingerichteten Personen und den Hinterbliebenen der Personen, die an der innerdeutschen Grenze ums Leben gekommen seien. Die Koalitionsfraktionen hatten ähnliche Vorstellungen bereits in einem Gesetzentwurf ( 15/5244) vom 12. April formuliert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_116/03
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