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132/2005
Stand: 11.05.2005
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Ausschuss gegen generelle Aufnahme rezeptfreier Arzneien in GKV-Katalog

Ausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung

Berlin: (hib/BES) Gegen eine generelle Wiederaufnahme nicht verschreibungspflichtiger Medikamente in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat sich am Mittwochmittag der Gesundheitsausschuss ausgesprochen. Er lehnte einen Antrag der FDP ( 15/3995) hierzu ab. Ein Antrag der Union ( 15/5318), in dem sie für die Erstattung rezeptfreier Arzneien für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr plädiert, wird noch weiter beraten. Die Koalitionsfraktionen beschlossen eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen zu diesem Thema.

Die FDP bezeichnete in der Diskussion die Rezeptpflicht als einen "falschen Weg". Dies sei ein ungeeignetes Kriterium zur Abgrenzung zwischen erstattungspflichtigen und nicht erstattungspflichtigen Medikamenten, denn sie sei an das Risiko- und Missbrauchspotenzial gekoppelt, und nicht an die Frage der therapeutischen Notwendigkeit oder des Nutzens.

"Nicht alle Präparate, die bisher erstattet wurden, sind gut", argumentierte die SPD. Es seien vor allem Mittel wie Nasenspray und Hustensaft, die vor der Gesundheitsreform von den Krankenkassen bezahlt wurden. Handlungsbedarf bestehe allerdings bei Allergien und Hautkrankheiten. In diesem Bereich müsse eine Neuregelung gefunden werden, damit bei chronischen Erkrankungen rezeptfreie Arzneien erstattet werden könnten. Eine generelle Öffnung - so eine Regierungsvertreterin in der Sitzung - wäre aber ein "überschießendes Instrument". Es gebe außerdem bereits eine "große Ausnahmenliste" mit erstattungsfähigen rezeptfreien Medikamenten. Diese könnte vielleicht erweitert werden, aber die Rezeptpflicht bleibe. Man müsse dabei zwischen Bagatellerkrankungen und chronischen Krankheiten unterscheiden. Im ersten Fall seien die Patienten zur Eigenverantwortung verpflichtet.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_132/01
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