hib-Meldung
133/2005
Stand: 11.05.2005
Arbeitnehmer-Entsendegesetz nicht auf den Bausektor beschränken
15/5445) heißt, ist das 1996
verabschiedete Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf den Bausektor und
die Seeschifffahrtsassistenz beschränkt. Die Fraktionen wollen
dies aufheben, um damit für alle Branchen die Möglichkeit
zu eröffnen, durch den Abschluss von Tarifverträgen das
Gesetz auch für die eigene Branche nutzbar zu machen. Dabei
müsse aber das EU-rechtliche Verbot der
Ausländerdiskriminierung beachtet werden. Im Ausland
ansässige Arbeitgeber dürften nur dann zur Einhaltung
deutscher Tarifverträge verpflichtet werden, wenn auch jeder
entsprechende inländische Arbeitgeber diese Tarife zwingend
einhalten muss. Da die Allgemeinverbindlicherklärung eines
Tarifvertrags ebenso wie der alternativ mögliche Erlass einer
Rechtsverordnung nur die im Tarifvertragsgebiet ansässigen
Arbeitgeber rechtlich binde, könnten diese Instrumente die
inländischen Arbeitgeber nur dann lückenlos erfassen,
wenn das gesamte Bundesgebiet zum Tarifvertragsgebiet wird. SPD und
Bündnisgrüne betonen, die Erweiterung der
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sei nicht mit dem Erlass staatlicher
Mindestlöhne gleichzusetzen. Allein die Tarifvertragsparteien
entschieden über den Abschluss von Tarifverträgen und
damit auch über die Herstellung bundesweit
flächendeckender Tarifvertragsstrukturen. Die als weiterer
Schritt erforderliche Allgemeinverbindlicherklärung des
Tarifvertrags oder der Erlass einer Rechtsverordnung könne der
Staat nicht von Amts wegen vornehmen. Das Verfahren könne in
beiden Fällen nur auf Antrag einer beteiligten
Tarifvertragspartei eingeleitet werden. Zu den Gesetzesfolgen
heißt es in dem Entwurf, nur dort, wo die
Tarifvertragsparteien bundesweit flächendeckende Strukturen
herstellen und auf eigenen Antrag ein Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich erklärt wird, werde eine Rechtswirkung
eintreten. Dann würden die deutschen Tarifverträge dazu
führen, dass sich das Lohnniveau auch bei
grenzüberschreitend entsandten Arbeitnehmern erhöhe. Dies
könnte sich wiederum in Preiserhöhungen niederschlagen,
wenn es den entsendenden Unternehmen im Ausland gelingt, diese
Zusatzkosten auf ihre deutschen Kunden zu überwälzen.
Mittelfristig, so die Koalition, könnten bei breiterer
Anwendung der Neuregelung größere Teile der deutschen
Wirtschaft indirekt belastet werden, und zwar um so stärker,
je mehr Vorleistungen die nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer
produziert haben und je besser es ihren ausländischen
Arbeitgebern gelingt, ihre Angebotspreise aufgrund höherer
Arbeitskosten anzupassen. Wenn es durch dieses Gesetz zur
Einführung allgemein verbindlicher tarifvertraglicher
Mindestlöhne komme, könne dies in den entsprechenden
Branchen zu höheren Arbeitskosten mit Rückwirkungen auf
den Arbeitsmarkt und die Höhe der an Arbeitslose zu zahlenden
Leistungen führen. Bislang sind nach Angaben der Fraktionen im
Ausland ansässige Arbeitgeber mit Ausnahme des Bausektors
nicht verpflichtet, ihren nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern
die hier geltenden Tarifvertragsbedingungen zu gewähren.
Dadurch würden hierher entsandte Arbeitnehmer benachteiligt
und vor allem die bei kleinen und mittleren Unternehmen bestehenden
Arbeitsplätze durch unfairen Wettbewerb gefährdet.
Berlin: (hib/VOM) SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen
die Beschränkung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf den
Bausektor aufheben. Wie es in einem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_133/05