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139/2005
Stand: 18.05.2005
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Zinsersparnis durch Fristverkürzung für Branntwein- und Kaffeesteuer

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/MMÜ) Durch die geplante Verkürzung der Fälligkeitsfristen bei der Branntwein-, der Schaumwein-, der Zwischenerzeugnis- und der Kaffeesteuer von 70 auf 35 Tage würde der Bund jährlich 12 Millionen Euro an Zinszahlungen einsparen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5442) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5391) mit. Die Einsprüche der Verbände der betroffenen Branchen gegen die Fristverkürzung seien nicht gerechtfertigt, da die Verkäufer die ausstehenden Zahlungen von ihren Kunden meist innerhalb von 35 Tagen erhielten und somit die Steuer "ohne Inanspruchnahme eigener Mittel" entrichten könnten. Die Bundesregierung befürchtet weder negativen Auswirkungen auf Arbeitsplätze noch höhere Produktpreise. Zwar könne kurzfristig die Liquidität der betroffenen Unternehmen beeinflusst werden, doch würde eine "angemessene Übergangsfrist" der Branche die Möglichkeit geben, sich an die neue Rechtslage anzupassen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_139/03
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