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167/2005
Stand: 16.06.2005
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"Herausnahme rezeptfreier Arzneien aus dem GKV-Katalog hat sich bewährt"

Gesundheit und Soziale Sicherung/Antrag

Berlin: (hib/BES) Die geltende Regelung zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Medikamente für gesetzlich Versicherte hat sich nach Meinung der Koalitionsfraktionen bewährt. In einem Antrag ( 15/5688) widersprechen die Fraktionen damit indirekt einer Befürchtung der Union, die mit der Gesundheitsreform beschlossene Herausnahme nicht verschreibungspflichtiger Arzneien aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen führe zur Unter- oder Fehlversorgung bei Jugendlichen, vor allem in einkommensschwachen Familien. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass für Kinder unter zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahren apothekenpflichtige rezeptfreie Arzneimittel grundsätzlich verordnungsfähig sind. Damit gebe es weit reichende Ausnahmen, die den Versorgungsbedarf bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen sowie bei Kindern und Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen gewährleisten. Der Gemeinsame Bundesausschuss überprüfe zudem seine Richtlinien fortlaufend. Dadurch werde der Anspruch der Versicherten auf eine qualitativ hochwertige und umfassende Versorgung mit rezeptfreien Arzneimitteln gesichert.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_167/06
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