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191/2005
Stand: 15.07.2005
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Schily räumt vereinzelte Fehler seines Ministeriums "auf Arbeitsebene" ein

2. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/VOM) Nach Auffassung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat der so genannte Volmer-Erlass vom 3. März 2000 nicht dazu geführt, dass die Zahl der an der deutschen Botschaft in Kiew erteilten Visa markant angestiegen ist. So sei die Zahl der zwischen 1999 und 2001 erteilten Visa zwar um 42 Prozent gestiegen, doch habe es bereits zwischen 1997 und 1999 einen Anstieg um 37 Prozent gegeben, sagte Schily am Freitagvormittag vor dem 2. Untersuchungsausschuss. Schilys Zeugenvernehmung war am vergangenen Freitag aufgrund der Terroranschläge in London um eine Woche verschoben worden. Der Minister hatte sich bei seiner Darstellung des Sachverhalts auch nicht durch vereinzelte Interventionen des Ausschussvorsitzenden Hans-Peter Uhl und des Abgeordneten Siegfried Kauder (beide CDU/CSU) davon abbringen lassen, seinen mit Aktenzitaten gesättigten Vortrag zu kürzen. Gleich zu Beginn verdeutlichte Schily, dass das Bundesinnenministerium für die Praxis der Visa-Erteilung nicht zuständig ist, sondern dass dies ausschließliche Aufgabe des Auswärtigen Amtes und seiner Auslandsvertretungen sei. Allerdings seien einige Mitarbeiter seines Ministeriums auf der "untersten Arbeitsebene" in einigen Fällen ohne sein Wissen zur "Mitzeichnung" von Erlassen des Auswärtigen Amtes "verleitet" worden. Es habe sich dabei um Angewohnheiten einiger weniger Referenten gehandelt, die sich bereits vor 1998 eingeschlichen hätten und unter anderem auf Übereifer und Zuständigkeitsüberschreitung zurückzuführen gewesen seien. An der Ausarbeitung des Volmer-Erlasses ist das Innenministerium nach Aussage Schilys nicht beteiligt gewesen. Der Erlass, der das Personal in den Auslandsvertretungen anweist, im Zweifel für die Reisefreiheit zu entscheiden, stehe in der Tradition der Politik des Auswärtigen Amtes. Schon 1994, zur Zeit der Regierung Kohl, sei der Grundsatz "Im Zweifel für den Antragsteller" ausgegeben worden. Nur bei begründeten Zweifeln am Reisezweck und an der Rückkehrbereitschaft der Antragsteller sollten Visa versagt werden. Es sei das Ziel gewesen, den Reise- und Besucherverkehr zu fördern. In Kiew, so der Minister weiter, sei mit 298.000 erteilten Visa im Jahr 2001 ein Höchststand erreicht worden, 2003 seien es nur noch 135.000 Visa gewesen. Der Anteil abgelehnter Visa-Anträge sei von einem Prozent 1998 auf 16,6 Prozent im Jahr 2003 angestiegen. Das Innenministerium hat nach Darstellung Schilys "Klarstellungen" im Volmer-Erlass gefordert. So sei beanstandet worden, dass ein Visum nur bei fehlender hinreichender Rückkehrbereitschaft des Antragstellers versagt werden soll. Auch sei darauf hingewiesen worden, dass die harmonisierte Praxis in der EU eingehalten werden muss. Er selbst habe in dieser Sache einen "geharnischten Brief" an Außenminister Fischer geschrieben, sich dann aber mit seinem Amtskollegen geeinigt, das Kabinett nicht mit der Angelegenheit zu befassen, sondern ihn auf Staatssekretärsebene klären zu lassen. Das Außenministerium sei aber nur zur Erläuterung des Erlasses, nicht zu einer Beteiligung des Innenministeriums bereit gewesen. Staatssekretär Günter Pleuger vom Auswärtigen Amt habe schließlich schriftlich bestätigt, dass das Ausländerrecht und die Regelungen der Schengen-Vertragsstaaten "unverrückbarer Rahmen" der Visa-Praxis seien. Der "versteckte Dissens" zwischen den beiden Ministerien sei damit aber nicht ausgeräumt gewesen. Schily kritisierte im Übrigen das Informationsverhalten des Auswärtigen Amtes, das nicht immer optimal gewesen sei. Sein Ministerium sei beispielsweise nur vereinzelt über Erlasse zur Visa-Praxis und nicht über Motive und Hintergründe bei der Abfassung solcher Erlasse informiert worden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_191/01
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