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191/2005
Stand: 15.07.2005
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Prozentuale Beteiligung der Patienten an Arzneimittelpreisen angeregt

Gesundheit und Soziale Sicherung/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat angeregt, für Patienten generell eine prozentuale Beteiligung am Abgabepreis eines Medikaments festzulegen. Anstelle der jetzigen Untergrenze für die Zuzahlung von 5 Euro könnte eine zehnprozentige Kostenbeteiligung treten, heißt es in dem Gutachten 2005 zur "Koordination und Qualität im Gesundheitswesen" ( 15/5670). Eine Änderung der Obergrenze für die Zuzahlungen, die derzeit bei 10 Euro pro erstattungsfähigem Medikament liegt, könnte dazu beitragen, so die Gutachter, dass das Aufkommen aus den Zuzahlungen insgesamt konstant bleibt. Die Zuzahlungen hätten den Zweck, die überflüssige Inanspruchnahme von Leistungen zu senken und die Kostenträger im Gesundheitswesen zu entlasten. Durch das Modernisierungsgesetz seien die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Arzneimittel wegen der höheren direkte Zuzahlung und aufgrund von Änderungen bei der Verordnungsfähigkeit reduziert worden. In die gleiche Richtung habe die Einrichtung der Praxisgebühr gewirkt, weil dadurch die Zahl der Arztbesuche und infolgedessen auch die Zahl der Verordnungen abgenommen habe. Nach Auffassung des Sachverständigenrats sollten die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Gesundheit der Patienten, gerade auch im Hinblick auf deren soziale Schicht, untersucht werden. Erste Zahlen deuteten an, dass sozial schwächer gestellte Patienten die Zahl ihrer Arztbesuche stärker einschränken als Mitglieder anderer Gruppen. Ein Verschleppen von Erkrankungen könnte künftig zu höheren Kosten der Gesundheitsversorgung führen, heißt es. Nach Darstellung des Sachverständigenrates gibt es in Deutschland bislang keine generelle "Positivliste" für verschreibungsfähige Arzneimittel. Eine solche Liste sei immer dann notwendig, wenn die Zulassungsbedingungen nicht gewährleisten, dass nur tatsächlich wirksame Arzneimittel von den gesetzlichen Krankenversicherungen erstattet werden. Würde die Erstattungsfähigkeit eines Medikaments an den Nachweis einer günstigen Kosten-Nutzen-Relation geknüpft, könnte dauerhaft auf eine Positivliste verzichtet werden, sofern auch die bereits am Markt befindlichen Arzneimittel einer solchen Prüfung unterzogen werden. Ein Mitglied des Sachverständigenrates hat den Angaben zufolge unabhängig davon für eine allgemeine Positivliste plädiert. Laut Sachverständigenrat könnten dezentrale Positivlisten einzelner Kassen ein Instrument für eine hochwertige und kosteneffektive Arzneimittelversorgung darstellen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_191/03
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