Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ  |  Druckversion
 
Startseite > INFORMATIONS-CENTER > hib-Meldungen > 2005 > 217 >
217/2005
Stand: 17.10.2005
[ Übersicht ]

Vorläufig keine bundesweite Stallpflicht für Geflügel geplant

Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung plant gegenwärtig keine bundesweite Stallpflicht für Geflügel als Reaktion auf zwei bestätigte Fälle von Vogelgrippe in der Türkei und Rumänien. Ein Regierungsvertreter unterstrich dazu in einer gemeinsamen Sondersitzung von Verbraucherschutz- und Gesundheitsausschuss am Montagmittag, dass ein entsprechendes Aufstallungsgebot keine "ideologische Frage" sei, sondern sich die Regierung dabei an der Risikobewertung der Experten orientiere. Sie begrüßte in diesem Zusammenhang die Ankündigung der Europäischen Union, Risikogebiete für Vogelgrippe europaweit auszuweisen, die sich an den Gebieten von Zugvögeln, an deren Rastplätzen sowie an Gebieten mit einem erhöhten Bestand an Hausgeflügel orientieren. Aus Regierungssicht geht es hierzulande um eine abgestimmte Reaktion auf die in der Türkei und Rumänien bestätigten Fälle des gefährlichen Virustyps H5N1, die "differenziertere und aufwändigere Maßnahmen" erforderten. Dazu zählten etwa verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen, Häfen und Kontrollen in Reisebussen. So hätten bereits Stichprobenkontrollen des Waren- und Reiseverkehrs durch die Bundesländer ergeben, dass zurzeit auf illegalem Wege Lebensmittel, Geflügel oder lebende Tieren in großer Zahl von Asien nach Deutschland importiert würden. Die Ablehnung einer bundesweiten Stallpflicht für Geflügel begründete der Regierungsvertreter damit, dass auch bei dem vor zwei Jahren aufgetretenen Fall von Vogelpest in Belgien und einem Fund in einem deutschen Geflügelbetrieb in Viersen nicht mit einem länderübergreifenden, sondern nur mit einem regionalen Aufstallungsgebot reagiert worden war. Dies habe ausgereicht, die Geflügelpest einzudämmen. Als ungeklärt gilt gegenwärtig noch die Art und Weise der Ausbreitung des für die Menschen gefährlichen Virus H5N1, das 2003 erstmals in Südostasien aufgetreten war. Nach den Worten von Professor Thomas Mettenleiter vom Friedrich-Löffler-Institut besteht im illegalen Import die größte Gefahr für seine Ausbreitung hierzulande. Als weniger wahrscheinlich gelten nach gegenwärtigem Wissensstand die Flugrouten von Zugvögeln aus dem südlichen Schwarzmeerraum für Deutschland. Mit Blick auf die Gesundheitsvorsorge der Bevölkerung hierzulande erklärte der ebenfalls vor die Ausschüsse geladene Sachverständige Professor Reinhard Kurth vom Robert-Koch-Institut: "Wir tun uns bei der Umsetzung gewisser Pflichten auf Länder- und kommunaler Ebene schon sehr schwer." An die künftige Bundesregierung gewandt formulierte er die Bitte bei Wiedereinsetzen der Föderalismus-Kommission dem Bund mehr Verantwortung bei Dingen zu übertragen, die im Zusammenhang mit der Vogelgrippe für die nationale Ebene von Bedeutung sind. Im Hinblick auf die gängigen Impfstoffe, die die Bevölkerung gegen das hochpathogene Virus schützen könnten, lehnte der Experte eine individuelle Bevorratung von Präparaten ab. Professor Johannes Löwer, Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, beschrieb die Strategie seines Instituts damit, eine Versorgung mit Impfstoffen sicherzustellen, damit die Bevölkerung innerhalb von sechs Wochen "durchgeimpft" werden könne. Er schätzte die Kosten für eine Mehrfachimpfung der Bevölkerung auf rund 1,6 Milliarden Euro, lege man den aktuellen Preis dafür zugrunde.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_217/01
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion
hib - heute im bundestag

Kontakt
Deutscher Bundestag
Pressezentrum
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Tel.: (030) 2 27-3 56 42
Fax: (030) 2 27-3 61 91

Verantwortlich:
Uta Martensen

Redaktionsmitglieder:
Dr. Bernard Bode, Michael Klein, Dr. Volker Müller, Sabrina Sperlich, Siegfried Wolf