hib-Meldung
226/2005
Stand: 15.11.2005
Regierung will überflüssige Vorschriften im Justizwesen streichen
16/47) erläutert, sei diese Bereinigung
ein "Beitrag zu einer zeitgemäßen, effektiven und
übersichtlichen Rechtsordnung". Darin seien
Rechtsvorschriften, die unnötige Bürokratie auslösen
und damit Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die
Verwaltung mit Zeit und Kosten belasten, fehl am Platz. Sie
müssten auch schon deshalb beseitigt werden, um dem Eindruck
vorzubeugen, dass sie für die Bewertung heutiger Sachverhalte
maßgeblich wären. Das Bundesrecht enthalte eine Vielzahl
von Vorschriften, die heute keine praktische Wirkung mehr
entfalten. Es existierten zudem zahlreiche Vorschriften, die noch
aus dem Reichsrecht stammten. Der Bundesrat begrüßt das
Anliegen der Regierung und erklärt sich bereit, "konstruktiv"
mitzuarbeiten. Er stellt aber mit Bedauern fest, dass die
Beteiligung der Länder durch die Regierung der Bedeutung und
Komplexität des Vorhabens nicht angemessen gewesen sei. So sei
der Zeitraum, der den Ländern für eine sachgerechte
Stellungnahme eingeräumt worden sei, viel zu kurz
gewesen.
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung will Bundesrecht im
Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums bereinigen. Wie
sie in einem Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_226/03